Alsfeld – Sattelzug mit Eichenholz zu schwer und falsch beladen
Redaktion Polizeiticker Deutschland
Der mit Eichenstämmen beladene Hochseecontainer zeigte bereits deutliche Verformungen. (Bildquelle: Polizeipräsidium Osthessen)
Ein Sattelzug mit Eichenstämmen war in Alsfeld überladen und falsch beladen. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt noch vor Verlassen des Geländes.
Am Freitag, den 17.04.2026, gegen 07:00 Uhr wurden spezialisierte Kontrollkräfte der Autobahnpolizei Bad Hersfeld auf einem Holzlagerplatz an der B254 zwischen Alsfeld und dem Ortsteil Eudorf auf einen Sattelanhänger mit einem großen Hochseecontainer aufmerksam.
Auffällig waren die deutlich verbeulten Containerwände. Eine Sattelzugmaschine war zunächst nicht vor Ort.
Während der Kontrolle erschien der Fahrer mit seiner Zugmaschine und gab an, dass sein Fahrzeug mit dem Anhänger aufgrund der fehlerhaften Beladung nicht sicher bewegt werden könne.
Der bordeigene Achslastmesser bestätigte diese Einschätzung: Der Container mit Eichenstämmen unterschiedlicher Länge und Dicke war um mehr als eine Tonne überladen. Zudem war die Last im hinteren Bereich so stark konzentriert, dass die Antriebsachse kaum noch Bodenhaftung hatte. Das Fahrzeug war dadurch nicht mehr sicher lenkbar.

Der Sattelzug musste vollständig entladen werden, nachdem die Polizei massive Mängel festgestellt hatte. (Bildquelle: Polizeipräsidium Osthessen)
Dass der Sattelzug den Schotterparkplatz nicht verlassen konnte, ohne dass die Räder durchdrehten, stellte sich im Nachhinein als glücklicher Umstand heraus.
Versuche, die Situation durch Umladen innerhalb des Containers zu beheben, wurden von der Polizei unterbunden. Selbst bei korrekter Gewichtsverteilung wäre ein Transport in dieser Form unzulässig gewesen.
Die Beamten stellten mehrere Verstöße fest: Der Container verfügte über keine gültige technische Prüfung und hätte nicht beladen werden dürfen. Zudem ist ein Hochseecontainer grundsätzlich nicht für den Transport von schweren Eichenstämmen auf der Straße geeignet, da die Befestigungspunkte nicht nutzbar sind und die Wände dem Druck der Ladung nicht standhalten.
Die Polizei ordnete die vollständige Entladung an. Erst danach durfte der leere Container abtransportiert werden.
Da das Gespann den öffentlichen Verkehrsraum nicht erreicht hatte, wurde auf eine Anzeige verzichtet. Fahrer, Verlader, Transportunternehmer und Spediteur wurden jedoch eindringlich über die Vorschriften belehrt.
Quelle der Polizeinachricht: Polizeipräsidium Osthessen