Der Nahbereich wurde durch Bundespolizisten abgesperrt und eine Bäckerei musste geschlossen werden. Überdies wurden Spezialisten der Bundespolizei zum Einsatz gebracht. Der Entschärfungsdienst durchleuchtete den Koffer. Der Inhalt wurde als ungefährlich eingestuft und der Koffer in der Folge geöffnet. Im Koffer befanden sich persönliche Gegenstände.
Fall 2: Gegen 16:00 Uhr wurde am Nordsteg des Hamburger Hauptbahnhofes erneut ein Koffertrolley durch Bundespolizisten festgestellt. Lautsprecherdurchsagen führten auch hier nicht zum Auffinden des Besitzers. Der Nahbereich wurde abgesperrt und ein Ladenlokal musste geschlossen werden. Durch die Bundespolizei wurde ein Sprengstoffsuchhund eingesetzt. Überdies wurde erneut der Entschärfungsdienst der Bundespolizei angefordert. Nach Einsatz des Sprengstoffsuchhundes wurde der Koffer geöffnet. Im Koffer befanden sich ebenfalls persönliche Gegenstände.
Herrenlose Gepäckstücke können umfangreiche Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei verursachen und zu erheblichen Betriebsstörungen im Bahnverkehr führen. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei daraufhin, dass sich Personen, die absichtlich Gepäckstücke im Bahnbereich abstellen, um derartige Einsätze auszulösen, strafbar machen.