Der Zoll informierte sofort das zuständige Veterinäramt des Landkreises Günzburg.
Der amtliche Tierarzt stellte fest, dass der Welpe die zur Einreise notwendige Tollwutimpfung nicht hatte und somit ein Verstoß gegen die Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung erfolgt ist.
Der moldawische Staatsangehörige erklärte auf Befragen, dass er den Welpen bei der Einreise in die Europäische Union weder beim Zoll noch bei einem Veterinär angemeldet und vorgestellt habe. Es wurden Einfuhrabgaben in Höhe von 190 Euro festgesetzt, die vor Ort bezahlt worden sind.
Das Veterinäramt des Landkreises Günzburg ordnete für den Hund amtliche Quarantäne an, die am Bestimmungsort in Rheinland-Pfalz durchgeführt wird.