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Bad Dürkheim – Durchfahrtsverbot zum Schutz von Amphibien

25.02.2026 | 08:16

Redaktion Polizeiticker Deutschland

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Bad Dürkheim – Durchfahrtsverbot zum Schutz von Amphibien

Die Autofahrer werden um Rücksicht bei der Krötenwanderung gebeten. (Bildquelle: Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße)

Die Polizei Bad Dürkheim begleitet erneut die Amphibienwanderung auf der K16 zwischen Wachenheim und Lindenberg. Dort gilt nachts ein Durchfahrtsverbot zum Schutz von Erdkröten und Feuersalamandern. Bei Kontrollen wurden mehrere Tiere von der Fahrbahn gerettet.

Die Polizeiinspektion Bad Dürkheim begleitet auch in diesem Jahr die Amphibienwanderung im Bereich der K16 zwischen Wachenheim an der Weinstraße und Lindenberg.
Zum Schutz von Erdkröten und insbesondere des Feuersalamanders gilt täglich von 19:00 Uhr bis 06:00 Uhr ein Durchfahrtsverbot. In der Vergangenheit wurden wiederholt Autofahrer festgestellt, die sich nicht an das Verbot hielten und dadurch geschützte Tiere gefährdeten. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet.
Bad Dürkheim – Durchfahrtsverbot zum Schutz von Amphibien

Die Polizei wird das Durchfahrtsverbot streng kontrollieren. (Bildquelle: Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße)

Der Feuersalamander ist eine besonders geschützte Art und steht zudem auf der Vorwarnliste der Roten Liste bedrohter Tierarten. Sein Schutz hat daher eine besondere Bedeutung.
Bei einer Kontrolle am 24.02.2026 stellten die eingesetzten Beamten zahlreiche Amphibien auf der Fahrbahn fest. Vier Feuersalamander konnten behutsam von der Straße gerettet werden.
Die Zahl der verendeten Tiere ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen. Die Polizei appelliert weiterhin an alle Verkehrsteilnehmer, das Durchfahrtsverbot konsequent zu beachten. Ausweichmöglichkeiten bestehen über die Bundesstraße 271 sowie die Weinstraße in Richtung Deidesheim.
Quelle der Polizeinachricht: Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße

Kategorien:

Rheinland-Pfalz
Tiere
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