Nachdem die Täter durch den Grundstückseigentümer bei der Tatausübung "erwischt" wurden, flüchteten diese ohne Beute vom Tatort. Die eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen - bei denen auch ein Fährtenspürhund zum Einsatz kam - führten bisher nicht zum Ergreifen der Täter. Unabhängig hiervon konnten am Tatort mehrere Spuren gesichert werden, die ggf. Rückschlüsse auf die Täter zulassen können.
Quelle: Landesinspektion Nordhausen