Ein türkischer Staatsangehöriger wurde am 8. Januar 2021 durch die Polizei der Tschechischen Republik in Grenznähe kontrolliert. Da er sich derzeit in Deutschland in einem Asylverfahren befindet, wurde er nach Deutschland überstellt. Die Bundespolizei überprüfte ihn und stellte unter anderem zwei nationale Haftbefehle fest. Der Mann wurde in eine Justizvollzugsanstalt in Sachsen eingeliefert.
Fünf Stunden später kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel einen Kleinbus aus Bulgarien auf der Bundesautobahn 17 in Fahrtrichtung Dresden. Im Fahrzeug befand sich unter anderem ein Insasse (22 Jahre) aus Nordmazedonien. Im Rahmen der polizeilichen Kontrolle stellte sich heraus, dass die Person bereits das Privileg der visafreien Einreise zum Kurzaufenthalt um 65 Tage überschritten hatte. Weiterhin strebte er einen längerfristigen Aufenthalt sowie die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet an, so die polizeilichen Ermittlungen der Bundespolizei. In seinem Reisegepäck hatte er dafür einen gefälschten bulgarischen Personalausweis versteckt. Das Falsifikat stellte die Bundespolizei sicher. Der Beschuldigte wurde nach Tschechien zurückgeschoben.
In den Nachtstunden des 9. Januar 2021 kontrollierten die Polizeibeamten einen Opel mit rumänischer Zulassung am Rastplatz "Am Heidenholz". Im Kofferraum befanden sich zwei Tiertransportboxen mit vier kleinen Hundewelpen (Bichon Malteser). Bei den Überprüfungen der Impfausweise wurden Unregelmäßigkeiten in den Ausstellungen der Dokumente festgestellt. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt wurden die Welpen und die Tierausweise sichergestellt und die kleinen Vierbeiner in die Obhut des Tierheims gegeben.
Bei weiteren Fahndungskontrollen wurde vier Stunden später ein Bulgare (46 Jahre) auf der A17 festgenommen. Das Amtsgericht Delbrück/ Nordrhein-Westfalen hatte ihn im Jahr 2018 wegen Trunkenheit im Verkehr und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.747,67 Euro verurteilt. Die vierstellige Geldstrafe brachte er bei der Bundespolizei nicht auf und verbüßt in der Folge eine 120-tägige Ersatzfreiheitsstrafe.