Ein bulgarischer Staatsangehöriger (40), wurde wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe (1.020,- Euro) verurteilt, hatte diese aber nie bezahlt. Auch jetzt konnte er die Geldstrafe nicht bezahlen, weshalb ihm eine 32-tägige Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis drohte.
Zu seinem Glück übernahm sein Chef die Geldstrafe und bezahlte diese für ihn bei einer Polizeidienststelle in Hannover. Daraufhin konnte der 40-Jährige seine Fahrt fortsetzen.
In einem grenzüberschreitenden Linienbus auf der A17 überprüften die Bundespolizisten kurz zuvor einen 38-Jährigen, welcher wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde. Der rumänische Staatsangehörige hatte die vom Gericht verhangene Geldstrafe (500,- Euro) ebenfalls noch nicht bezahlt.
Auch sein Arbeitgeber bezahlte die noch offene Geldstrafe und bewahrte den 38-Jährigen so vor einer 25-tägigen Haftstrafe im Gefängnis.