Im ersten Fall kam es gegen 17:10 Uhr zu einem Verkehrsunfall in der Kirchstraße in KH-Winzenheim. Hierbei befuhr ein 80-jähriger Mann aus Bad Kreuznach mit seinem Kleinwagen die Kirchstraße. Als er im Begriff war nach rechts in die Marktstraße abzubiegen, verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug, kam nach links von der Fahrbahn ab, überfuhr den Gehweg, einen Poller und kollidierte mit einem Zaun und einem dort geparkten PKW. Am Tatfahrzeug entstand wirtschaftlicher Totalschaden, am geparkten PKW lediglich geringer Sachschaden an der Frontstoßstange. An Zaun, Poller und diversen Werbeschildern entstand geschätzter Sachschaden von ca. 1000 Euro. Der Fahrzeugführer und dessen 80-jährige Beifahrerin blieben glücklicherweise unverletzt. Der Fahrzeugführer machte auf die Beamten vor Ort, aufgrund seiner körperlichen Leiden, einen nicht fahrtüchtigen Eindruck, sodass ein Strafverfahren gem. § 315c StGB eingeleitet werden musste. Hinweise auf Alkohol-, Betäubungsmittel- oder Medikamentenmissbrauch ergaben sich nicht.
Im zweiten Fall kam es gegen 18:05 Uhr zu einem Verkehrsunfall mit einer leicht verletzten Person in der Alzeyer Straße. Hierbei befuhr ein 75-jähriger Mann aus Hackenheim, mit seinem PKW die Alzeyer Straße in Richtung Hackenheim. Er verlor während der Fahrt plötzlich das Bewusstsein und kollidierte mit einem entgegenkommenden PKW. Darin befanden sich die 40-jährige Fahrerin aus Bad Kreuznach und ihre 8- und 10-jährigen Kinder. Ihr Fahrzeug wurde durch die Kollision gegen einen am rechten Fahrbahnrand geparkten PKW geschoben. Dabei wurde der bewusstlose Fahrer leicht verletzt (Verdacht auf HWS und diverse Schürfwunden an den Händen). Alle anderen Beteiligten wurden glücklicherweise nicht verletzt. Die beiden fahrenden Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der geparkte PKW wurde an der Fahrzeugfront beschädigt. Der Fahrer hatte keine Erklärung für seine Bewusstlosigkeit, bestätigte jedoch, dass es nicht das erste Mal geschehen sei. Aufgrund körperlichen Einschränkung musste auch hier ein Strafverfahren eingeleitet werden. Der Führerschein wurde sichergestellt.
Die Polizei Bad Kreuznach weist daraufhin, dass man sich strafbar machen kann, wenn man sich trotz körperlicher/ geistiger Mangelerscheinungen ins Fahrzeug setzt und einen Verkehrsunfall verursacht. Dazu gehören unter Umständen auch Sekundenschlaf durch Übermüdung und diverse Erkrankungen wie Epilepsie, starke Sehschwäche, Amputation und schwere Grippen.
Quelle: Polizeidirektion Bad Kreuznach