Um 14:43 Uhr alarmierte ein besorgter Bad Segeberger die Polizei, nachdem er auf einem Sandparkplatz im Winklersgang vier jugendliche Personen mit Faustfeuerwaffe beobachtet hatte. Beim Eintreffen der Beamten des Polizeireviers Bad Segeberg bemerkten diese einen Jugendlichen mit Sturmgewehr und ein Kind mit einer Faustfeuerwaffe.
Zwei weitere Personen hielten am anderen Ende des Parkplatzes augenscheinlich Sturmgewehre in der Hand. Die eingesetzten Beamten konnten die täuschend echt aussehenden Waffen zum Glück rechtzeitig als sog. Softairwaffen identifizieren. Die zwischen 12- und 16-jährigen Bad Segeberger wurden an ihre Erziehungsberechtigten übergeben und eindringlich in einem erzieherischen Gespräch über die Gefahren aufgeklärt. Die Waffen wurden sichergestellt.
Die Jugendlichen erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Waffengesetz. Sie werden sich mit dem Vorwurf des Mitführens einer Anscheinswaffe verantworten müssen.
In diesem Zusammenhang informiert die Polizei:
- Softairwaffen sind oft unter Lizenzen täuschend echt aussehende Replikate von Schusswaffen, die aber keine lebensgefährlichen Verletzungen herbeiführen.
- Softairwaffen sind in der Anlage zum Waffengesetz aufgeführte Waffen, die hinsichtlich des Erwerbes und Besitzes erlaubnisfrei sind.
- Diese täuschend ähnlich aussehenden Waffen können unter die Regelungen des Waffengesetzes, den Anscheinswaffen, fallen. Bei Verstößen kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro drohen.
Quelle: Polizeidirektion Bad Segeberg