Die Frau wurde in einem Werbespot auf das Angebot eines Unternehmens aufmerksam, das damit warb, bei der Suche nach Familienangehörigen behilflich zu sein.
Als die Frau mit den Betreibern Kontakt aufnahm, wurde sie insgesamt zweimal zum Transfer von Geldbeträgen angewiesen, sodass sie insgesamt einen vierstelligen Euro-Betrag überwies. Eine Leistung erhielt sie dafür nicht.
Erst als das Unternehmen zum dritten Mal wegen einer Geldzahlung an sie herantrat, informierte die 66-Jährige die Polizei. Die Beamten ermitteln wegen eines Betrugsdelikts.