Baruth/Mark – Neue Erkenntnisse nach Wolfsangriff auf Kind (8)
Redaktion Polizeiticker Deutschland
Nach der Wolfsattacke auf ein achtjähriges Mädchen im Wildpark Johannismühle sind neue Einzelheiten bekannt. Der Landkreis hat die Einrichtung bis auf Weiteres geschlossen.
Nach dem schweren Wolfsangriff auf ein achtjähriges Mädchen im Wildpark Johannismühle in Baruth/Mark sind weitere Einzelheiten zum Vorfall bekannt geworden. Die Attacke ereignete sich am Mittwochmorgen, 28. Oktober 2026, während eines gebuchten „Tierpflegertages für Kinder“.
Bei diesem Angebot dürfen Kinder Tierpfleger bereits vor den regulären Öffnungszeiten bei ihrer Arbeit begleiten.
Wolfsangriff während der Versorgung der Tiere
Das Mädchen befand sich gemeinsam mit zwei weiteren Kindern und einer Tierpflegerin in der Polarwolfanlage. Nach Angaben des Landkreises Teltow-Fläming sollten die Wölfe zu diesem Zeitpunkt getränkt werden.
Währenddessen griff mindestens ein Wolf die Achtjährige an. Das Kind erlitt schwere Verletzungen, insbesondere am Kopf.
Die anwesende Tierpflegerin griff nach den vorliegenden Informationen schnell ein und verhinderte, dass auch die beiden anderen Mädchen verletzt wurden.
Ein Rettungshubschrauber brachte das schwer verletzte Kind in das Unfallkrankenhaus Berlin-Marzahn.
Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung
Die Kriminalpolizei untersucht inzwischen den Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung.
Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Kinder das Gehege betreten durften und ob die erforderlichen Sicherheits- und Aufsichtspflichten eingehalten wurden.
Die Ermittler rekonstruieren den Ablauf des Angriffs und befragen Zeugen. Dabei werden auch die Umstände des gebuchten Kinderprogramms und die Sicherheitsvorkehrungen in der Polarwolfanlage geprüft.
Ob ein einzelner Wolf oder mehrere Tiere an dem Angriff beteiligt waren, ist bislang nicht abschließend geklärt.
Landkreis schließt Wildpark bis auf Weiteres
Der Landkreis Teltow-Fläming hat nach dem Vorfall die Schließung des Wildparks angeordnet.
Vor einer Wiedereröffnung sollen die Sicherheitsvorgaben und betrieblichen Abläufe umfassend überprüft werden. Auch das zuständige Veterinäramt ist in die behördlichen Kontrollen eingebunden.
Eine erneute Öffnung der Einrichtung soll erst nach entsprechender behördlicher Freigabe möglich sein.
Bei einer regulären Überprüfung im Juli 2025 waren nach den vorliegenden Informationen keine Mängel an den Zäunen festgestellt worden.
Weitere Fragen zum Wolfsangriff offen
Eine abschließende fachliche Bewertung des Verhaltens der beteiligten Polarwölfe liegt bislang nicht vor.
Auch die Frage, ob Sicherheitsvorschriften verletzt wurden und wer dafür möglicherweise verantwortlich ist, bleibt Gegenstand der Ermittlungen.
Der Betreiber des Wildparks hat sein Bedauern über den Vorfall ausgedrückt und angekündigt, mit den Ermittlungsbehörden zusammenzuarbeiten.
Quelle der Polizeinachricht: Polizeidirektion West / Landkreis Teltow-Fläming