Insgesamt wurden dem Führungs- und Lagezentrum der Görlitzer Polizeidirektion 16 im Sachzusammenhang stehende Feuer gemeldet und überprüft. Lediglich zwei dieser „Hexenbrennen“ mussten durch die eingesetzten Kollegen beanstandet werden. In einem Fall betrieben 16 Personen im Bautzener Gesundbrunnen ein nicht genehmigtes Lagerfeuer unter einer Autobahnbrücke. In diesem Fall erfolgte die Beendigung der Veranstaltung. Platzverweise wurden ausgesprochen und entsprechende Ordnungswidrigkeitsanzeigen erstattet.
Im anderen Fall wurde ein nicht genehmigtes Lagerfeuer in Sohland a. d. Spree OT Wehrsdorf betrieben. Dort mussten zwei Platzverweise ausgesprochen und zusätzlich wegen Nichtbeachtung der Wahrung des gebotenen Mindestabstandes sechs Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen Verstoßes gegen die Corona-Schutz-Verordnung gefertigt werden.