Die Frau wies sich mit einem gültigen ukrainischen Reisepass aus, aus welchem hervorging, dass sie im Juli in den Schengenraum einreiste. Nach dem Grund ihres Aufenthaltes befragt gab sie an, dass sie in Deutschland gearbeitet hat.
Die erforderlichen Dokumente konnte sich jedoch nicht vorweisen. Sie wurde in Gewahrsam genommen und aufenthaltsbeendende Maßnahmen werden geprüft.