Nach einem Hinweis auf illegal gelagerte Pyrotechnik hat die Polizei in Berlin mehrere hundert Kilogramm Feuerwerkskörper beschlagnahmt. Die Durchsuchung erfolgte mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Die Polizei weist auf die strengen Vorschriften zur Lagerung von Pyrotechnik hin.
Die
Polizei Berlin hat kurz vor dem Jahreswechsel eine erhebliche Menge
Pyrotechnik aus einem Wohnhaus in Berlin-Friedrichshain sichergestellt. In einem
Keller an der Landsberger Allee lagerte ein Mieter rund 330 Kilogramm
Feuerwerkskörper.
Auf die Spur des Mannes kamen die Ermittler durch einen Hinweis aus seinem persönlichen Umfeld. Bei einer Weihnachtsfeier hatte er damit geprahlt, große Mengen an Böllern, Raketen und Batterien in seinem Keller aufzubewahren und davon auch einzelne Artikel zu verkaufen. Ein Gast der Feier informierte daraufhin die Polizei.
Auf die Spur brachte der Mann die Polizei durch seine Prahlerei. (Bildquelle: Polizei Berlin)
Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft durchsuchten Einsatzkräfte die Wohnung und den Keller des Mannes – ausgerechnet an dessen Geburtstag. Der Keller erinnerte nach Angaben der Polizei eher an einen Verkaufsraum für Silvesterfeuerwerk als an einen privaten Lagerraum in einem bewohnten Mehrfamilienhaus.
Menge unzulässig – Pyrotechnik selbst nicht illegal
Insgesamt beschlagnahmten die Beamten rund 330 Kilogramm Pyrotechnik und räumten den Keller vollständig aus. Nach aktuellem Stand handelte es sich dabei nicht um verbotene oder illegale Feuerwerkskörper. Ausschlaggebend für das Einschreiten war allein die massive Überschreitung der zulässigen Lagermenge in einem bewohnten Gebäude.
Der private Keller des Mannes glich einem Verkaufsgeschäft. (Bildquelle: Polizei Berlin)
Woher der Mann die Pyrotechnik bezogen hatte und wie lange diese bereits im Keller gelagert worden war, ist derzeit noch unklar und Bestandteil weiterer Prüfungen.
Polizei warnt vor unsachgemäßer Lagerung
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Lagerung von Pyrotechnik in der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) geregelt ist. Die zulässigen Mengen im privaten Bereich hängen unter anderem von der Gefährdungsklasse der pyrotechnischen Gegenstände, der Art des Gebäudes sowie dessen Nutzung ab. In Wohnhäusern gelten besonders strenge Vorgaben.
Der Mann verkaufte das Feuerwerk auch "unter der Hand". (Bildquelle: Polizei Berlin)
Zur Vorbeugung empfiehlt die Polizei einen Blick in die Broschüre „Sicheres Silvester“ der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, die über den sicheren Umgang und die erlaubte Lagerung von
Feuerwerkskörpern informiert.
Quelle der Polizeinachricht: Polizei Berlin