Berlin – Illegale Beschäftigung in Gastronomiebetrieb aufgedeckt
Redaktion Polizeiticker Deutschland
Bei einer Kontrolle eines Gastronomiebetriebs in der Berliner Innenstadt hat der Zoll drei Personen ohne gültige Aufenthalts- beziehungsweise Beschäftigungserlaubnis festgestellt. In den Betriebsräumen entdeckten die Einsatzkräfte zudem mehrere Schlafmöglichkeiten und Bargeld.
Bei einer Kontrolle eines Gastronomiebetriebs in der Berliner Innenstadt hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Berlin mehrere mutmaßliche Verstöße festgestellt.
Zoll überprüft sieben Personen in Gastronomiebetrieb
Im Rahmen einer Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierten Einsatzkräfte des Berliner Zolls einen Gastronomiebetrieb in der Innenstadt.
Dabei überprüften die Beamten insgesamt sieben Personen.
Bei drei Personen konnten zunächst weder die erforderlichen aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen noch gültige Genehmigungen für die Ausübung einer Beschäftigung festgestellt werden.
Nach Angaben des Hauptzollamts Berlin hielten sich diese drei Personen unerlaubt in Deutschland auf.
Zoll entdeckt Schlafräume innerhalb des Betriebs
Während der Kontrolle untersuchten die Zollbeamten auch die Räumlichkeiten des Gastronomiebetriebs.
Dabei stellten sie zwei Zimmer fest, in denen Schlafmöglichkeiten eingerichtet waren.
Ein weiterer Raum war zunächst verschlossen. Bei der anschließenden Durchsuchung einer Person ohne gültigen Aufenthaltstitel fanden die Einsatzkräfte einen Schlüssel, mit dem sich die Tür öffnen ließ.
Auch in diesem Zimmer entdeckten die Beamten eine prekäre Schlafsituation.
Die Feststellungen deuten darauf hin, dass Teile der Betriebsräume nicht nur für gastronomische Zwecke genutzt wurden. Weitere Angaben zur Nutzung der Schlafräume machte der Zoll zunächst nicht.
Bargeld sichergestellt und Sicherheitsleistung erhoben
In dem zunächst verschlossenen Zimmer fanden die Zollbeamten unter anderem rund 1.735 Euro Bargeld.
Im Zusammenhang mit den weiteren Feststellungen wurde außerdem eine Sicherheitsleistung in Höhe von 900 Euro erhoben.
Die drei betroffenen Personen wurden anschließend erkennungsdienstlich behandelt und nach Abschluss der Maßnahmen wieder entlassen.
Weitere ausländerrechtliche Maßnahmen liegen nun in der Zuständigkeit der entsprechenden Behörden.
Strafverfahren gegen Arbeitgeber eingeleitet
Aufgrund der bei der Kontrolle festgestellten Unregelmäßigkeiten leitete der Zoll ein Strafverfahren gegen den Arbeitgeber ein.
Gegenstand der Ermittlungen ist unter anderem der Verdacht, Personen ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis beschäftigt zu haben.
Ob weitere Verstöße vorliegen, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüft Beschäftigungsverhältnisse
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls kontrolliert regelmäßig Unternehmen und Beschäftigungsverhältnisse.
Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere mögliche Verstöße gegen Vorschriften zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten.
Auch im vorliegenden Fall dauern die Ermittlungen an. Weitere Einzelheiten zum kontrollierten Gastronomiebetrieb und zu möglichen Konsequenzen für den Arbeitgeber wurden zunächst nicht bekannt gegeben.
Quelle der Polizeinachricht: Hauptzollamt Berlin