Die Belohnung ist nicht für Personen bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Die Verteilung findet unter Ausschluss des Rechtsweges statt.
Die Ermittlungen des Landeskriminalamtes führten zu keinen konkreten Anhaltspunkten auf das Schicksal des Mädchens. Es wird davon ausgegangen, dass Sandra Wißmann Opfer eines Kapitalverbrechens wurde.
Die Eltern des Mädchens hatten zusätzlich 10 000 DM für Hinweise, die zur vollständigen Aufklärung der vermuteten Straftat führen, ausgelobt. Dieser Teil der Belohnung war bis zum 5. Februar 2002 befristet.
Sandra hat braune Augen; sie war zum Zeitpunkt ihres Verschwindens ca. 1,60 m groß und von zierlicher bis sportlicher Figur. Ihre Haare waren lang und dunkelblond.Sie trug schwarze Jeans, einen dunkelbraun-bordeaux-schwarz gemusterten Pullover, eine blaue halblange Wintersteppjacke und schwarze Stiefel.
- Wer hat Sandra Wißmann am bzw. nach Dienstag, den 28. November 2000, 16.30 Uhr, gesehen?
- Wer kann Angaben zu den Umständen ihres Verschwindens machen?
- Wer kann Angaben zum evtl. jetzigen Aufenthaltsort des Mädchens machen?
- Wer hat damals auffällige Beobachtungen im Bereich Kreuzberg in Berlin (z. B. verdächtiges Ansprechen von Kindern) gemacht?
Hinweise nimmt die 5. Mordkommission des Landeskriminalamts unter der Rufnummer (030) 4664 – 91 15 00 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.