Rheinland-Pfalz

Birkenfeld RP – VW Golf mit illegalem Luftfahrwerk gestoppt

Das Luftfahrwerk, das beanstandet wurde.
Das Luftfahrwerk, das beanstandet wurde. (Bildquelle: Polizeidirektion Trier)

Bei einer Verkehrskontrolle in Birkenfeld stellte die Polizei ein manipuliertes Luftfahrwerk an einem VW Golf fest. Das Fahrzeug verlor dadurch seine Betriebserlaubnis und wurde sichergestellt. Den Fahrer erwarten ein Bußgeld, ein Punkt in Flensburg sowie hohe Umbaukosten.

Am Dienstag, den 30.09.2025, wurden durch die Polizei verstärkt Verkehrskontrollen im Stadtgebiet Birkenfeld durchgeführt.

Hierbei konnte auch ein offenkundig modifizierter VW Golf durch die Beamten kontrolliert werden. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 war ein Luftfahrwerk (Airride) eingetragen.

Das Fahrzeug war bei 0,0 Bar nicht mehr steuerbar.
Das Fahrzeug war bei 0,0 Bar nicht mehr steuerbar. (Bildquelle: Polizeidirektion Trier)

Bei solchen Fahrwerken wird durch einen Kompressor Luft in einen Luftbalg geführt oder abgepumpt, sodass das Fahrzeug höher- oder tiefergelegt werden kann.

Die Steuerung erfolgt meist durch eine Fernbedienung oder durch das Smartphone.

Mit solchen Systemen gehen hohe sicherheitstechnische Anforderungen einher. So etwa muss bei Ausfall des Systems eine Notlaufeigenschaft gegeben sein.

Die Steuerung des Luftfahrwerks.
Die Steuerung des Luftfahrwerks. (Bildquelle: Polizeidirektion Trier)

Demnach muss das Fahrzeug bei der niedrigsten Fahrwerkseinstellung (einem Druck von 0,0 Bar) noch so lenkbar sein, dass ein sicheres Verlassen der Straße möglich ist.

Bei Überprüfung dieser sicherheitstechnischen Anforderungen ergab sich ein erheblicher Mangel bei dem Golf.

So konnte festgestellt werden, dass bei einer Fahrwerkseinstellung von 0,0 Bar die Räder des Golfs Kontakt mit der Innenseite des Kotflügels hatten. Hierdurch ist eine Notlaufeigenschaft nicht mehr gegeben und im Falle eines Systemausfalls kann der Pkw nicht mehr sicher gelenkt werden.

Der Fahrer hatte das Luftfahrwerk manipuliert.
Der Fahrer hatte das Luftfahrwerk manipuliert. (Bildquelle: Polizeidirektion Trier)

Auf Grund dessen erging der Verdacht, dass die Federwegsbegrenzung ausgebaut bzw. manipuliert wurde oder diese auf Grund von Verschleiß/Mangel den vorgesehenen Zweck nicht mehr erfüllte.

Solche Manipulationen an Luftfahrwerken sind mit den geltenden Vorschriften nicht vereinbart und somit unzulässig. Durch solche Veränderungen erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Der Golf wurde sichergestellt.
Der Golf wurde sichergestellt. (Bildquelle: Polizeidirektion Trier)

Der Golf wurde sichergestellt und zur Begutachtung am folgenden Tag einer Prüfstelle vorgeführt. Durch diese wurden die polizeilichen Feststellungen bestätigt.

Dem Fahrzeugführer droht nun ein Bußgeld und mindestens ein Punkt in Flensburg. Jedoch wird der Umbau den größeren Kostenfaktor darstellen.

Die Polizei rät daher dringend, solche Umbauten von Fachfirmen durchführen zu lassen und sich stets an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Das erhöht die Sicherheit im Straßenverkehr und schont letztendlich auch den Geldbeutel der betroffenen Personen.

Quelle der Polizeinachricht: Polizeidirektion Trier