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BKA – Immer mehr Sexualdelikte gegen Kinder und Jugendliche

Redaktion Polizeiticker Deutschland

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Eine Person sitzt am Boden und hält die Hand abwehrend vor das Gesicht; die Szene wirkt emotional aufgeladen.
(Symbolbild) (Bildquelle: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz)

Das Bundeskriminalamt hat das Bundeslagebild 2025 zu Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche vorgestellt. Die Fallzahlen bleiben auf hohem Niveau, insbesondere bei Straftaten im Internet und Delikten ohne Körperkontakt wurden neue Höchststände registriert.

Bundeslagebild vorgestellt

Die Fallzahlen bei Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche sind im Jahr 2025 in vielen Bereichen erneut gestiegen. Besonders Straftaten im Internet nehmen weiter zu.
Neue Höchstwerte verzeichneten unter anderem jugendpornografische Inhalte sowie sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt. Zudem verändern die Digitalisierung und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) die Tatbegehungsweisen zunehmend.
Diese Ergebnisse gehen aus dem heute von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, BKA-Präsident Holger Münch und der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, vorgestellten Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen hervor.

Bundesinnenminister fordert bessere Ermittlungsinstrumente

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erklärte:
„Die hohen Fallzahlen des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen zeigen: Wir müssen unsere Kinder noch besser schützen – besonders in der digitalen Welt. Täter dürfen sich nicht in der Anonymität des Internets sicher fühlen. Im Kampf gegen diese widerwärtigen Straftaten brauchen unsere Sicherheitsbehörden wirksame Instrumente wie die IP-Adressenspeicherung – um Täter zu identifizieren, konsequent zu verfolgen und aktiven Missbrauch zu beenden.“

BKA warnt vor Lücke bei der Erkennung von Missbrauchsdarstellungen

BKA-Präsident Holger Münch erklärte, dass das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) dem BKA im Jahr 2025 mehr als 100.000 strafrechtlich relevante Hinweise übermittelt habe.
Seit Anfang April 2026 sei durch die geänderte Rechtslage eine Lücke bei der Erkennung und Meldung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten sowie Cybergrooming innerhalb der EU entstanden.
Die aktuellen Bemühungen der Europäischen Union, diese Lücke zu schließen, begrüße das BKA ausdrücklich. Gleichzeitig sei mit der geplanten CSA-Verordnung eine dauerhafte Regelung erforderlich, um auch nach April 2028 Hinweise auf Missbrauch erkennen und Täter stoppen zu können.

Bundesbeauftragte fordert besseren Schutz Jugendlicher

Die Unabhängige Bundesbeauftragte Kerstin Claus erklärte:
„Das Bundeslagebild kann das tatsächliche Ausmaß der sexuellen Gewalt, der Jugendliche im Netz tagtäglich ausgesetzt sind, nicht ansatzweise abbilden. Sextortion nimmt drastisch zu und Cybergrooming trifft fast jeden Dritten zwischen 14 und 17 Jahren – ist aber bislang nicht strafbar. Was nicht strafbar ist, wird nicht gezählt und was nicht gezählt wird, wird nicht bekämpft. Deshalb müssen Jugendliche vor Cybergrooming geschützt und Sextortion als eigene Sexualstraftat erfasst werden.“

Fallzahlen erneut gestiegen

Im Berichtsjahr 2025 registrierten die Ermittlungsbehörden:
  • 17.126 Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern (2024: 16.354)
  • 1.239 Fälle sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen (2024: 1.191)
  • Insgesamt 20.051 minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs (2024: 19.344)
In mehr als der Hälfte aller Fälle bestand bereits vor der Tat eine Beziehung zwischen Tatverdächtigen und Opfern. Die Taten wurden überwiegend von alleinhandelnden männlichen Tatverdächtigen begangen.

Immer mehr Straftaten finden online statt

Ausschlaggebend für den Anstieg ist nach Angaben des BKA auch der wachsende Anteil sogenannter Hands-Off-Straftaten, die ausschließlich online begangen werden.
So stiegen sexuelle Missbrauchshandlungen an Kindern ohne Körperkontakt um 16,5 Prozent auf 4.861 Fälle. Die zunehmende Nutzung digitaler Kommunikationswege begünstigt Phänomene wie Cybergrooming, Livestreaming und Sextortion.
Zudem eröffnet die Weiterentwicklung von Künstlicher Intelligenz neue Möglichkeiten für Täter. Reale Inhalte können ohne besonderes Fachwissen manipuliert oder vollständig künstlich erzeugt werden.

Kinder- und Jugendpornografie

Die Zahl der Straftaten im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten ging 2025 zwar leicht zurück, blieb mit 41.677 Fällen (-2,7 Prozent) jedoch auf einem sehr hohen Niveau.
Dagegen erreichten Straftaten mit jugendpornografischen Inhalten mit 11.515 Fällen einen neuen Höchststand. Das entspricht einem Anstieg von 19,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Etwa die Hälfte der Tatverdächtigen in beiden Deliktsbereichen sind Minderjährige. Nach Angaben des BKA handelt es sich dabei häufig um sogenannte Selbstfilmende, die entsprechende Inhalte unüberlegt erstellen oder weiterleiten.

Prävention bleibt zentral

Das Bundeskriminalamt betont, dass die Aufklärung und Vermittlung von Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen sowie bei Eltern, Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften weiterhin eine zentrale Rolle spielt.
Quelle der Polizeinachricht: Bundeskriminalamt

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