Nachtrag zur Pressemitteilung
Bei ihrer Vernehmung am nächsten Tag blieben zwar Zweifel an der Glaubwürdigkeit ihrer Aussage, aber der Vorfall war auch nicht auszuschließen, so dass Zeugen mittels einer Pressemitteilung gesucht wurden.
Daraufhin meldete sich eine Zeugin, deren Aussage die Zweifel der Ermittler bestärkte.
In einer weiteren Vernehmung räumte die Jugendliche ein, die Tat komplett erfunden und vorgetäuscht zu haben. Gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen "Vortäuschen einer Straftat" eingeleitet.