Nordrhein-Westfalen

Bonn - Ehemann darf nach häuslicher Gewalt Wohnung für 10 Tage nicht mehr betreten

Symbolbild - Hilfetelefon bei häuslicher Gewalt
Symbolbild - Hilfetelefon bei häuslicher Gewalt (Bildquelle: hilfetelefon.ch)

In der Nacht zu Sonntag (12.06.2022) eilten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Wache Duisdorf einer Frau im Hardtberger Ortsteil Brüser Berg zur Hilfe. Sie hatte die Polizei verständigt, da ihr Ehemann sie körperlich attackiert hatte. Den 45-Jährigen verwiesen die Polizisten aus der Wohnung.

Die Beamten sprachen gegen ihn auch ein zehntägiges Rückkehrverbot aus. Sollte er dieses Verbot nicht beachten, droht ihm ein Zwangsgeld von 500 Euro. Gleichzeitig erwartet ihn ein Strafverfahren wegen Körperverletzung.

Das zehntägige Rückkehrverbot bei einer polizeilichen Wohnungsverweisung soll den Opfern Zeit geben, sich Beratung und Unterstützung in einer Hilfseinrichtung vor Ort zu holen. Die Frau wurde von den Beamten auf die Hilfsangebote und ihre Rechte hingewiesen.

Häusliche Gewalt - Das Opfer bleibt, der Täter geht. Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen finden Betroffene und Interessierte unter: https://polizei.nrw/artikel/haeusliche-gewalt-und-polizeiliches-handeln