Die Beamten sprachen gegen ihn auch ein zehntägiges Rückkehrverbot aus. Sollte er dieses Verbot nicht beachten, droht ihm ein Zwangsgeld von 500 Euro. Gleichzeitig erwartet ihn ein Strafverfahren wegen Körperverletzung.
Das zehntägige Rückkehrverbot bei einer polizeilichen Wohnungsverweisung soll den Opfern Zeit geben, sich Beratung und Unterstützung in einer Hilfseinrichtung vor Ort zu holen. Die Frau wurde von den Beamten auf die Hilfsangebote und ihre Rechte hingewiesen.
Häusliche Gewalt - Das Opfer bleibt, der Täter geht. Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen finden Betroffene und Interessierte unter: https://polizei.nrw/artikel/haeusliche-gewalt-und-polizeiliches-handeln