Polizeiticker Nordrhein-Westfalen

Bonn NW - Vom Zug erfasst

Das Betreten der Gleise und Gleisanlagen ist lebensgefährlich und verboten (Symbolbild)
Das Betreten der Gleise und Gleisanlagen ist lebensgefährlich und verboten (Symbolbild) (Bildquelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin)

Am 27. Januar kam es im Bonner Hauptbahnhof zu zwei Gleisüberschreitungen, bei der ein 34-Jähriger von einem Güterzug erfasst und verletzt wurde. Ein 18-Jähriger hingegen hatte Glück: Eine einfahrende Regionalbahn konnte noch rechtzeitig eine Schnellbremsung einleiten und eine Kollision mit dem Ukrainer verhindern. Es gilt: Das Überqueren von Gleisen ist immer lebensgefährlich! Keine Abkürzung ist es wert, sein Leben aufs Spiel zu setzen!

Mit Schutzengel unterwegs: Um 16:51 Uhr überquerte ein 34-Jährige die Gleise von Bahnsteig eins zu zwei, wurde von einem durchfahrenden Güterzug erfasst und am Schienbein verletzt. Der Triebfahrzeugführer bemerkte den Zusammenstoß und leitete umgehend eine Schnellbremsung ein. Bundespolizisten stellten die Identität des verletzten Mannes fest und durchsuchten ihn. Dabei fanden sie Betäubungsmittel auf, wobei es sich augenscheinlich um Kokain gehandelt hat, und stellten es sicher. Ein Rettungswagen verbrachte den Rumänen in ein Krankenhaus. Lebensgefahr bestand glücklicherweise nicht. Durch den Vorfall war der Personen- und Güterverkehr im Bonner Hauptbahnhof für ca. eine Stunde gesperrt.

Ein 18-Jähriger überquerte um 19:52 Uhr mehrere Gleise um von Bahnsteig drei in die Grünanlage bei Bahnsteig fünf zu gelangen. Der Triebfahrzeugführer einer einfahrenden Regionalbahn bemerkte den Gleisläufer und leitete eine Schnellbremsung ein. Zu einer Kollision kam es nicht. Beamte der Bundespolizei führten den Ukrainer der Dienstelle zu und stellten seine Identität fest. Die Uniformierten leiteten ein Strafverfahren wegen einem "Gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr" gegen den Gleisläufer ein. Dieser konnte im Anschluss das Bundespolizeirevier wieder verlassen.

In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei:

  • Das Betreten der Gleise und Gleisanlagen ist lebensgefährlich und verboten!

  • Züge nähern sich fast lautlos und werden oft erst sehr spät wahrgenommen!

Quelle der Polizeinachricht: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin