Der Evakuierungsbereich beträgt 300 Meter. Innerhalb von 500 Metern ist luftschutzmäßiges Verhalten erforderlich. Das bedeutet, dass Sie sich während der Sprengung zwar im Gebäude aufhalten dürfen, aber in Räumen, die vom Fundort abgewandt liegen.
Außerdem sollten Sie sich nicht in der Nähe von Fenstern aufhalten. Kippen Sie die Fenster. Für die Dauer der Entschärfung werden die Straßen und Wege im Radius von 500 Metern kurzfristig gesperrt.