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Bremen – Notbremsung von ICE verhindert tödlichen Unfall

Bremen – Notbremsung von ICE verhindert tödlichen Unfall

29.12.2025 | 17:05

Redaktion Polizeiticker Deutschland

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Bremen – Notbremsung von ICE verhindert tödlichen Unfall

Symbolbild ICE Deutsche Bahn (Bildquelle: Bundespolizeiinspektion Bremen)

Ein ICE-Lokführer hat am Heiligen Abend im Bremer Hauptbahnhof durch eine Notbremsung vermutlich ein tödliches Unglück verhindert. Ein Mann hielt sich im Gleisbereich auf und konnte sich in letzter Sekunde retten. Die Bundespolizei identifizierte ihn einen Tag später.

Dank der schnellen Reaktion eines ICE-Lokführers ist es am Heiligen Abend im Hauptbahnhof Bremen nicht zu einem tödlichen Unfall gekommen. Das teilte die Bundespolizeiinspektion Bremen mit.
Der ICE 1576 aus Karlsruhe befand sich am 24. Dezember 2025 gegen 18:45 Uhr bei der Einfahrt in den Bremer Hauptbahnhof auf Gleis 6. Dabei erkannte der Triebfahrzeugführer eine Person im Gleisbereich und leitete umgehend eine Schnellbremsung ein.
Dadurch konnte der Zug so stark abgebremst werden, dass sich der Mann noch unmittelbar vor dem Zug aus dem Gleisbereich auf den Bahnsteig retten konnte. Reisende im ICE wurden durch die Notbremsung nicht verletzt.
Der Mann flüchtete anschließend vom Bahnsteig. Durch die Auswertung von Videoaufzeichnungen stellte die Bundespolizei fest, dass er sich nur wenige Sekunden vor der Einfahrt des Zuges in das Gleis begeben hatte. Nach ersten Erkenntnissen wollte er offenbar Pfandflaschen einsammeln.

Identifizierung durch Super-Recognizer

Weniger als 24 Stunden später erkannte ein sogenannter Super-Recognizer der Bundespolizei den bis dahin unbekannten Mann in der Vorhalle des Bremer Hauptbahnhofs wieder.
Es handelte sich um einen 27-jährigen Ukrainer mit Wohnsitz in Bremen. Seine Identität wurde durch den Abgleich mit bereits gespeicherten Fingerabdrücken zweifelsfrei festgestellt.
Der Mann gestand den gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr ein. Entsprechende Ermittlungen wurden eingeleitet.

Bundespolizei warnt eindringlich

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang eindringlich darauf hin, dass das Betreten von Bahngleisen lebensgefährlich ist.
Auch wenn persönliche Gegenstände in den Gleisbereich fallen, dürfen die Gleise keinesfalls eigenständig betreten werden. In solchen Fällen sollen Reisende Bahnpersonal oder die Bundespolizei verständigen, damit Gegenstände unter sicheren Bedingungen geborgen werden können.
Quelle der Polizeinachricht: Bundespolizeiinspektion Bremen

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