Ein 51 Jahre alter Friedhofsmitarbeiter meldete gestern der telefonischen Anzeigenaufnahme der Polizei Bremen einen zerschnittenen toten Schwan auf dem Gelände der Gräberanlage in der Osterholzer Heerstraße.
Die Polizei und die Tierschutzbehörde (LMTVET) ermitteln wegen einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz. Wer ein Wirbeltier tötet, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Weiter wurde der Polizei heute ein zweiter wohl bereits vor den Weihnachtstagen getöteter Schwan gemeldet, auch hier dauern die Ermittlungen an.
Wir fragen:
Wer hat am Wochenende oder vor den Feiertagen auf dem Friedhofsgelände verdächtige Beobachtungen gemacht hat und kann Hinweise auf den oder die Täter geben?
Laut Internetforen soll eventuell ein Radfahrer die Tat vor wenigen Tagen beobachtet haben. Dieser und weitere Zeugen wenden sich bitte an den Kriminaldauerdienst unter 0421 362-3888.
In dem Kontext weist die Polizei Bremen noch einmal darauf hin, dass zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Möglichkeit besteht, Straftaten in den Sprechzeiten zwischen 6 und 22 Uhr unter der Rufnummer 0421 362-12700 telefonisch anzuzeigen. Geeignete Straftaten, wie Fahrraddiebstähle und Sachbeschädigungen können zusätzlich über die Onlinewache der Polizei Bremen (www.onlinewache.bremen.de) zur Anzeige gebracht werden.