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Bünde – Sexuelle Handlungen an Toten durch Mitarbeiter

Bünde – Sexuelle Handlungen an Toten durch Mitarbeiter

23.01.2026 | 11:06

Redaktion Polizeiticker Deutschland

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Bünde – Sexuelle Handlungen an Toten durch Mitarbeiter

Im Lukas-Krankenhaus Bünde ereigneten sich die Vorfälle. (Bildquelle: Google Maps)

Nach zwei angezeigten Fällen der Störung der Totenruhe in einem Krankenhaus in Bünde haben Polizei und Staatsanwaltschaft einen 39-jährigen Tatverdächtigen ermittelt. Der Mann war als Hilfsarbeiter tätig, Hinweise auf sexuelle Handlungen an Leichnamen werden geprüft.

Nachdem am 17.06.2025 sowie am 30.12.2025 jeweils ein Fall der Störung der Totenruhe in der Prosektur eines Krankenhauses in Bünde zur Anzeige gebracht worden war, können die Staatsanwaltschaft Bielefeld und die Kreispolizeibehörde Herford nun mitteilen, dass ein Tatverdächtiger identifiziert wurde.
Die Ermittlungen richten sich gegen einen 39-jährigen, männlichen Beschuldigten mit deutscher Staatsangehörigkeit aus dem Kreis Herford. Der Mann war bis Ende Juni 2025 als Hilfsarbeiter im Lukas-Krankenhaus Bünde beschäftigt.
Zu seinem Aufgabenbereich gehörten unter anderem auch Reinigungsarbeiten im Bereich der Pathologie beziehungsweise Prosektur, in der verstorbene Patientinnen und Patienten vorübergehend aufgebahrt werden.
Es wird wegen des Vorwurfs der Störung der Totenruhe in zwei Fällen ermittelt. Nach bisherigem Ermittlungsstand besteht der Verdacht, dass sich der Beschuldigte einmal Mitte Juni 2025 sowie ein weiteres Mal Ende Dezember 2025 unbefugt in den Räumlichkeiten der Prosektur aufgehalten und dort den Tatbestand der Störung der Totenruhe zum Nachteil einer erwachsenen weiblichen und einer erwachsenen männlichen verstorbenen Person verwirklicht haben könnte.
Aufgrund der Auffindesituation der Leichname sowie des vor Ort festgestellten Spurenbildes bestehen Hinweise darauf, dass an den Verstorbenen sexuelle Handlungen vorgenommen worden sein könnten.
Unter anderem soll aufgefallen sein, dass die Leichname in veränderter Lage vorgefunden wurden oder Kleidung manipuliert war. Diese Umstände sind Gegenstand der andauernden Ermittlungen.
Das Krankenhaus erstattete nach entsprechenden Feststellungen Anzeige. Polizei und Staatsanwaltschaft konnten den 39-Jährigen im Zuge der Ermittlungen als Tatverdächtigen identifizieren.
Am Nachmittag des 21.01.2026 wurde ein Durchsuchungsbeschluss gegen den Beschuldigten vollstreckt. Dabei wurden Datenträger sichergestellt. Zudem wurde dem Mann eine Speichelprobe entnommen. Die Auswertung der Datenträger sowie des gesicherten Spurenmaterials, einschließlich möglicher DNA-Spuren, dauert derzeit an.
Ein eigenständiger Straftatbestand der Nekrophilie existiert im deutschen Strafrecht nicht. Der Tatvorwurf lautet daher auf Störung der Totenruhe gemäß § 168 Strafgesetzbuch.
Dieser stellt Handlungen unter Strafe, die gegen die Würde des Toten oder das Pietätsempfinden der Allgemeinheit verstoßen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Die Ermittlungen dauern an.
Quelle der Polizeinachricht: Kreispolizeibehörde Herford

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