Daraufhin wurden durch die Bahn alle betroffenen Lokführer informiert und ein Langsamfahrbefehl erlassen. Parallel verlegte eine Streife der Bundespolizei umgehend zum Ereignisort.
Die Bundespolizisten stellten die ausgebrochenen Tiere wohlbehalten fest und brachten diese mit Unterstützung durch Mitarbeiter des Ordnungsamt Ilsenburg aus dem Gefahrenbereich. Der Halter jener Tiere konnte ermittelt werden. Er war kurze Zeite später vor Ort und brachte die Rinder zurück auf die Koppel. Die Ursache des Ausbruchs der Tiere ist derzeit noch unklar und Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Durch diesen Sachverhalt erhielt ein Reisezug drei Minuten Verspätung.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang auf die erheblichen Gefahren hin, die von Tieren im Gleis ausgehen: Neben dem Tod der Tiere kann es zu einer erheblichen Gefährdung des Bahnverkehrs kommen. Im Falle einer Kollision besteht die Gefahr von massiven Sachschäden an dem Zug und den Gleisanlagen. Eine mögliche Entgleisung der Bahn bedeutet zudem die erhebliche Gefahr für Leib und Leben von Menschen. Bei der Haltung von Tieren ist daher auf eine sichere Unterbringung zu achten.
Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg verweist darauf, dass in solchen Fällen stets geprüft wird, ob dem Halter der Tiere ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Ist dies der Fall, kann er gemäß der Eisenbahn, Bau- und Betriebsordnung für Zugverspätungen oder Zugausfälle mit einem Bußgeld belegt werden. Für eventuelle Sachschäden an den Zügen oder Bahngleisen kann er darüber hinaus auf dem zivilrechtlichen Weg von der Deutschen Bahn haftbar gemacht werden.
Kommt es zu einer Kollision muss er mit einer Strafanzeige wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr rechnen, werden Menschen verletzt oder getötet, weiten sich die Ermittlungen dementsprechend aus. In diesem aktuellen Fall ging glücklicherweise alles gut und es kam zu keinen gravierenden Schäden.
Quelle der Polizeimeldung: Bundespolizeiinspektion Magdeburg