Der Zwischenhändler bezog den Wasserpfeifentabak aus Jordanien. Um ihn gewinn-bringend weiter zu verkaufen und die Menge zu erhöhen fügte er Glyzerin und Zellstoffe hinzu.
Die Zöllnerinnen und Zöllner kontrollierten diese Firma bereits im April 2022. Dabei stellten sie fest, dass die Voraussetzungen für die Erlaubnis zum Betrieb eines Steuerlagers nicht erfüllt wurden. Auch fanden sie neben Zellstoffen und Aromen weitere Zusatzstoffe wie Glyzerin, die auf den Verdacht der unerlaubten Herstellung von Wasserpfeifentabak schließen lassen. Der Firmeninhaber hatte eine Steuerlagererlaubnis zum Lagern und Verpacken des Tabaks und nicht zur Herstellung. Die Erlaubnis wurde daher widerrufen und ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Bei der jetzigen Kontrolle sollte eine Abschlussinventur durchgeführt werden, um fest-zustellen wieviel Tabak in der Firma noch gelagert wird. Dabei mussten die Beamtinnen und Beamten feststellen, dass sich der Firmeninhaber erneut mit unerlaubten Herstellungshandlungen strafbar gemacht hat.
Aufgrund der großen Menge musste der sichergestellte Tabak mit Hilfe des Technischen Hilfswerks in 7 Unimogs abtransportiert werden. Die Höhe des Steuerschadens muss noch ermittelt werden.
Quelle: Hauptzollamt Darmstadt