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Demmin – Gefahrguttransport mit erheblichen Mängeln gestoppt

Redaktion Polizeiticker Deutschland

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Ein großer, runder Metallbehälter steht auf der Ladefläche eines Kleintransporters. Im Hintergrund ist eine Landstraße und Vegetation zu sehen.
Die Polizei entdeckte Verstöße bei einem Gefahrguttransport mit Dieselkraftstoff auf einer Landstraße nahe Zachariae. (Bildquelle: Polizeipräsidium Neubrandenburg)

Bei Zachariae im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat die Polizei einen Gefahrguttransport eines Landwirtschaftsunternehmens gestoppt. Bei der Beförderung von Dieselkraftstoff fehlten unter anderem vorgeschriebene Kennzeichnungen, zudem gab es Mängel an der Ladungssicherung.

Bei einer Kontrolle eines Gefahrguttransports haben Beamte der Besonderen Verkehrsüberwachung des Autobahn- und Verkehrspolizeirevieres Altentreptow am Dienstagmorgen erhebliche Verstöße gegen die geltenden Gefahrgutvorschriften festgestellt.
Gegen 9:00 Uhr kontrollierten die Beamten auf der Landesstraße im Bereich Zachariae einen Transporter eines Landwirtschaftsunternehmens aus Jarmen. Das Unternehmen war mit Dieselkraftstoff unterwegs, um die auf einem Feld eingesetzten Traktoren und Mähdrescher zu betanken.
Grundsätzlich dürfen Landwirte Kraftstoff für die eigene betriebliche Verwendung unter bestimmten Voraussetzungen auch zu ihren Arbeitsmaschinen transportieren. Dabei gelten jedoch klare Sicherheitsvorschriften. Diese sollen insbesondere verhindern, dass bei einem Unfall oder einer Beschädigung des Behälters Menschen, Umwelt oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

Zahlreiche Vorschriften nicht eingehalten

Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass zahlreiche dieser Vorgaben nicht eingehalten wurden. So fehlten unter anderem vorgeschriebene Kennzeichnungen und erforderliche Ausrüstungsgegenstände. Auch die notwendigen Unterlagen für die Beförderung des Gefahrguts konnten nicht ordnungsgemäß vorgelegt werden. Darüber hinaus gab es Beanstandungen bei der Ladungssicherung und beim verwendeten Behälter.
Für den Transport von Dieselkraftstoff gelten unter anderem Vorgaben zur Kennzeichnung des Behälters mit der UN-Nummer 1202, dem Gefahrzettel der Klasse 3 für entzündbare Flüssigkeiten sowie dem Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe. Auch eine ausreichende Ladungssicherung gehört zu den grundlegenden Anforderungen. Bei Transporten innerhalb der sogenannten 1.000-Punkte-Regel sind zudem unter anderem ein geeigneter Feuerlöscher und die erforderlichen Beförderungsunterlagen mitzuführen.
Für Diesel gilt bei der Beförderung in Versandstücken eine Höchstmenge von 1.000 Litern je Beförderungseinheit, wenn die entsprechenden Voraussetzungen der Freistellung eingehalten werden. Für Benzin liegt die entsprechende Grenze bei 333 Litern.

Polizei untersagt Weiterfahrt

Der Transport des Landwirtschaftsunternehmens erfüllte diese Voraussetzungen jedoch nicht. Aufgrund der festgestellten Mängel untersagten die Beamten die Weiterfahrt.
Gegen den Fahrer des verantwortlichen Unternehmens wird nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt. Nach derzeitiger Einschätzung ist mit einem Bußgeld im vierstelligen Bereich zu rechnen.
Die Kontrolle zeigt: Auch wenn Kraftstoff für die eigene Landwirtschaft bestimmt ist, gelten für den Transport klare Regeln. Wer Diesel zum Feld bringt, muss dafür sorgen, dass der Kraftstoff sicher verpackt, korrekt gekennzeichnet und ausreichend gesichert transportiert wird. Nur dann kann die Beförderung unter den entsprechenden Gefahrgut-Freistellungen erfolgen.
Quelle der Polizeinachricht: Polizeipräsidium Neubrandenburg

Kategorien:

Mecklenburg-Vorpommern
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