Dortmund - 28-Jähriger Dortmunder lässt sich waffenrechtlich beraten, Bundespolizei leitet Strafverfahren ein
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Ein 28-Jähriger will sich am gestrigen Nachmittag (18. April) bei der Dortmunder Bundespolizei über den waffenrechtlichen Status seines mitgeführten Gegenstandes informieren lassen. Danach verlässt er mit einer Strafanzeige die Wache am Hauptbahnhof.
Ein Dortmunder kam am gestrigen Nachmittag zur Wache der Bundespolizei am Hauptbahnhof. Er entgegnete den Beamten, dass er seinen mitgeführten Gegenstand doch einmal waffenrechtlich einordnen lassen wolle.
Der 28-Jährige übergab den Bundespolizisten seinen mitgeführten Nunchako. Die Polizisten ordneten seinen Gegenstand auch, wie gewünscht, umgehend ein und stellten ihn sofort sicher. Denn bei dem Nunchako handelt es sich um einen rechtlich verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz.
Dieses teilten die Beamten dem Dortmunder auch mit und leiteten gleichzeitig ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen ihn ein. Danach konnte er die Wache der Bundepolizei, ohne Nunchako, wieder verlassen.