Graupapageien sind nach Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, Anhang A der Europäischen Artenschutzverordnung und nach Bundesnaturschutzgesetz geschützt. "Der Papagei hat sich genau den richtigen Zufluchtsort gesucht. Der Zoll ist zuständig für den Artenschutz", so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. Bis zum Eintreffen der Feuerwehr, die den Papagei dem Tierschutz übergab, machte es sich der Vogel im Büro auf der Schulter eines Zollbeamten gemütlich.
Zusatzinformation
Viele Tiere und Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Täglich sterben weltweit bis zu 150 Tier- und Pflanzenarten aus. Mit jeder ausgestorbenen Art wird unsere Welt ärmer an Genen, Farben, Formen und Geräuschen. Der Raubbau an der Natur, aber auch Profitgier sind die Hauptgründe für das Artensterben. Der internationale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen hat sich zu einem lukrativen Geschäft entwickelt. Heute sind weltweit mehr als 5.600 Tier- und 30.000 Pflanzenarten und die daraus gewonnenen Erzeugnisse geschützt. Der Zoll trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren.