So ging den Zollbeamten unter anderem ein Reisender mit über 25.000 Euro ins Netz, der sich nach eigenen Angaben auf den Weg nach Conakry in Westafrika befand.
Der 24-Jährige meldete auf Befragung der Beamten lediglich 4.000 Euro an, was sich bei der anschließenden Kontrolle als komplett unwahr herausstellte. In den Hosentaschen und Ärmeln der im Reisegepäck befindlichen Kleidung sowie in anderen Verstecken fanden die Zollbeamte noch mehrere hundert weitere Banknoten.
Auf Befragung, was er mit dem Geld vorhabe, bekamen die Zöllner keine genaue Antwort, so dass sich der Verdacht der Geldwäsche erhärtete. Die Beamten stellten das Geld sicher und leiteten gegen den Reisenden ein entsprechendes Ermittlungsverfahren ein.
"Bei der Ein- oder Ausreise aus der EU müssen alle Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr schriftlich angemeldet werden. Wer dagegen verstößt muss mit hohen Bußgeldern rechnen, die in schweren Fällen bis zu 1.000.000 Euro betragen können", so Martin Dittmar Sprecher des Hauptzollamtes Potsdam.