Bei der Vollstreckung eines Haftbefehls wegen eines Sexualdelikts soll ein 51-Jähriger in Dresden-Prohlis die Polizisten mit einem Messer angegriffen haben. Ein Beamter setzte seine Dienstwaffe ein und verletzte den Mann schwer.
Am 30.9.2026 gegen 17 Uhr kam es bei einem Polizeieinsatz in Dresden-Prohlis zur Schusswaffenanwendung durch einen Polizeibeamten.
Hintergrund des Polizeieinsatzes war die Realisierung eines Haftbefehls gegen einen Mann (51) wegen eines Sexualdeliktes. Die eingesetzten Beamten trafen den Betroffenen in seiner Wohnung an der Berzdorfer Straße an.
51-Jähriger soll Beamte mit Messer angegriffen haben
Nach bisherigen Erkenntnissen holte der Mann in der Wohnung ein Messer hervor und drohte zunächst sich selbst zu verletzten. Kurz darauf griff er die Beamten an.
Ein Polizist machte daraufhin von seiner Dienstwaffe Gebrauch und verletzte den 51-Jährigen. Der Mann wurde schwer verletzt und kam umgehend in ein Dresdner Krankenhaus.
Nach ersten Informationen wurden zwei Schüsse abgegeben. Der 51-Jährige wurde anschließend überwältigt.
Mann wurde bereits 2007 verurteilt
Der 51-Jährige war bereits wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vorbestraft. Demnach wurde er im Oktober 2007 nach einem umfangreichen Verfahren zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Angeklagt waren seinerzeit 787 Fälle; die spätere Verurteilung umfasste rund 150 Taten.
Der Mann soll Jungen unter dem Vorwand, gemeinsam Computerspiele beziehungsweise Playstation zu spielen, zu sich nach Hause gelockt haben. Ermittler sollen damals zudem rund 40.000 Missbrauchsdarstellungen auf seinem Computer gefunden haben. Der Mann wurde 2017 aus der Haft entlassen und lebte zuletzt in Dresden.
Für die aktuellen Vorwürfe gilt die Unschuldsvermutung. Die neuen Tatvorwürfe sollen sich auf den Zeitraum von Januar bis September 2026 beziehen.
Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs wird geprüft
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei dauern an. In diesem Zusammenhang wird auch die Rechtmäßigkeit des Dienstwaffengebrauchs geprüft.
Quelle der Polizeinachricht: Polizeidirektion Dresden