Nach dem Röntgen stellten die Zöllner in den Paketen Folientüten mit den getrockneten Mohnkapseln fest. Ein an den Pflanzen durchgeführter Drogenwischtest und ein Feststofftest reagierten beide positiv auf Opiate. Genauere Untersuchungen ergaben, dass es sich bei den Kapseln um Schlafmohn handelt.
Die Zöllner beschlagnahmten die Pakete samt Inhalt und leiteten ein Strafverfahren ein.
Zusatzinformationen: Das in der Milch des Schlafmohns enthaltene Morphin ist Ausgangsstoff für die synthetische Droge Heroin. Aufgrund der Vielzahl der im Schlafmohn enthaltenen Opiate ist der Anbau und Handel mit der Pflanze in Deutschland genehmigungspflichtig. Eine fehlende Genehmigung stellt einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz dar und kann mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet werden.