Rund 244.000 Euro Bargeld entdeckten Zöllner gestern bei der Kontrolle eines 51-jährigen Mannes auf dem Rastplatz "Am Wiesenholz" an der BAB 13. Der Mann und sein 20-jähriger Reisebegleiter befanden sich mit ihrem PKW gerade auf dem Weg nach Tschechien.
Auf Nachfrage gaben die Beiden an, kein Bargeld oder unerlaubte Waren mitzuführen. Bei der Durchsicht des Fahrzeugs fiel den Zöllnern ein schwarzer Rucksack auf. Dieser war hinter dem Fahrersitz im Fußraum verstaut und trotz seiner geringen Größe sehr schwer. Nach dem Öffnen kam unter Kleidungsstücken versteckt ein Stoffbeutel zum Vorschein, der mit mehreren Bündeln Bargeld gefüllt war.
Erst daraufhin gab der 51-jährige zu, von dem Geld gewusst zu haben. Die Zählung des Geldes ergab eine Summe von etwa 244.000 Euro. Die Zöllner nahmen die Männer zur weiteren Klärung des Sachverhalts mit zur Dienststelle. Das Zollfahndungsamt Dresden führt die weiteren Ermittlungen.
Zusatzinformation: Bei der Ausreise aus Deutschland in einen EU-Mitgliedstaat müssen mitgeführte Barmittel und Bargeld sowie gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr beim Zoll auf Nachfrage angezeigt werden. Ebenso müssen dann die Herkunft, der wirtschaftlich Berechtigte und der Verwendungszweck dargelegt werden. Wer mitgeführte Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel nach Aufforderung nicht oder nicht vollständig anzeigt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.