Ermittler haben im Raum Düsseldorf (NW) rund 1,5 Tonnen Marihuana sichergestellt. Ein Hauptverdächtiger sitzt in Untersuchungshaft, weitere Beschuldigte wurden ermittelt.
Großeinsatz gegen Drogenhandel
In dem von der Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) bei der Staatsanwaltschaft
Düsseldorf geführten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der bandenmäßigen Einfuhr und des Handeltreibens von
Marihuana in nicht geringer Menge ist am 6. Januar 2026 zusammen mit dem
Zollfahndungsamt Essen ein großer Schlag gegen die organisierte Betäubungsmittelkriminalität gelungen.
Am 6. Januar 2026 durchsuchten rund 100 Einsatzkräfte des Zollfahndungsamtes Essen, unterstützt von Kräften des Hauptzollamtes Frankfurt am Main, im Auftrag der ZeOS NRW drei Objekte in Langenfeld und Solingen. Vier Personen wurden zunächst festgenommen.
Einsatzkräfte des Zollfahndungsamtes durchsuchten mehrere Objekte in Langenfeld und Solingen. (Bildquelle: Zollfahndungsamt Essen)
Hinweis aus den USA führt zu Ermittlungen
Ursprung des Verfahrens war eine Mitteilung der US-amerikanischen Behörden Ende 2025 an das zuständige Zollfahndungsamt Essen, wonach bei einer Kontrolle eines Frachtcontainers von Kanada nach Deutschland versteckt in einer Tarnladung mit Bürostühlen ca. 1,2 Tonnen Marihuana in 88 Kartons festgestellt wurden. Als Lieferanschrift wurde eine Adresse in Langenfeld angegeben.
Der Straßenverkaufswert der Drogen liegt bei über 15 Millionen Euro. (Bildquelle: Zollfahndungsamt Essen)
Containerlieferung überwacht
Im Rahmen der darauffolgenden Ermittlungen konnte das Zollfahndungsamt Essen mehrere Lager in Langenfeld und Solingen identifizieren und ermitteln, dass die Auslieferung des Containers Anfang Januar in Langenfeld geplant war.
Am 6. Januar 2026 konnte dann auch die Anlieferung und Entladung des Containers durch vier Personen beobachtet werden, die sodann unmittelbar vorläufig festgenommen wurden.
Weitere Funde in Lagern und Wohnungen
Im Anschluss durchsuchten die Kräfte des Zollfahndungsamtes Essen drei Wohn- und Lagerobjekte in Langenfeld und Solingen. In einem Lager in Solingen wurden weitere 10 Kilogramm Marihuana und 29 Kilogramm
Haschisch sichergestellt.
Gegen den 38-jährigen deutschen Hauptverdächtigen aus Solingen erließ das Amtsgericht Düsseldorf auf Antrag der ZeOS NRW am 7. Januar 2026 Haftbefehl. Drei niederländische Beschuldigte wurden nach Feststellung ihrer Identität wieder auf freien Fuß gesetzt.
In einem Frachtcontainer aus Kanada wurden rund 1,2 Tonnen Marihuana entdeckt. (Bildquelle: Zollfahndungsamt Essen)
Weitere Lieferung abgefangen
Im Rahmen einer ersten Beweismittelauswertung und den sich anschließenden Ermittlungen ergab sich der Verdacht auf eine weitere Lieferung
Betäubungsmittel.
Bei der Kontrolle der Sendung wurden in Wülfrath in zwei Holzkisten aus Spanien insgesamt weitere ca. 300 Kilogramm Marihuana sichergestellt. Ein 54-jähriger Beschuldigter wurde bei der Abholung am 9. Januar 2026 vorläufig festgenommen und seine Wohnung in Solingen durchsucht. Dort wurden zehn Kilogramm Haschisch sichergestellt.
Bei weiteren Durchsuchungen fanden Ermittler zusätzliche Betäubungsmittel und Waffen. (Bildquelle: Zollfahndungsamt Essen)
Weitere Durchsuchungen und Funde
Durch die folgenden Ermittlungen wurden weitere Tatverdächtige identifiziert. Am 15. und 28. Januar 2026 folgten zwei weitere Durchsuchungsmaßnahmen in Solingen. Dabei wurden zwei Kilogramm Marihuana, 500 Gramm
Kokain, zwei Schusswaffen sowie weitere Beweismittel sichergestellt.
Anfang März konnte der Gruppierung zudem eine weitere sichergestellte Lieferung von 115 Kilogramm Marihuana aus Kanada zugeordnet werden.
Schaden in Millionenhöhe
Der Straßenverkaufswert der sichergestellten Betäubungsmittel beläuft sich auf über 15 Millionen Euro.
Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel, dauern an.
Hinweis der Behörden
Aus ermittlungstaktischen Gründen wird der Sachverhalt erst jetzt veröffentlicht. Für jeden Fall der bandenmäßigen Einfuhr von Marihuana in nicht geringer Menge sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren vor.
Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung gelten die Beschuldigten als unschuldig. Die Einfuhr von Marihuana nach Deutschland ist, egal in welcher Menge und auf welchem Weg, weiterhin verboten.
Quelle der Polizeinachricht: Zollfahndungsamt Essen