Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hatte gegen den jordanischen Staatsangehörigen im August 2009 einen Haftbefehl wegen versuchten Mordes erlassen. Da der Verurteilte im Juli 2009 nach Jordanien abgeschoben wurde, verblieb eine Restfreiheitsstrafe von 1535 Tagen. Die Gesamtfreiheitsstrafe belief sich ursprünglich auf achteinhalb Jahre. Da der in Jordanien lebende Mann nicht mehr nach Deutschland zurückkehrte, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben.
Die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf eröffnete dem Beschuldigten den Haftbefehl und überstellte ihn in eine Justizvollzugsanstalt.
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin