Düsseldorf – Maschsee-Mörder erneut nach Gewalttaten festgenommen
Düsseldorf – Maschsee-Mörder erneut nach Gewalttaten festgenommen
14.01.2026 | 16:28
Redaktion Polizeiticker Deutschland
Alexander K. prahlte nach seiner Haftentlassung auf Social Media. (Bildquelle: Screenshot TikTok)
Der wegen Mordes verurteilte Alexander K., bekannt als „Maschsee-Mörder“, wurde im Januar 2026 in Düsseldorf festgenommen. Ihm werden schwere Gewalttaten gegen seine Lebensgefährtin vorgeworfen. K. war 2025 nach Verbüßung einer zwölfjährigen Haftstrafe unter Auflagen entlassen worden.
Erneute Festnahme im Januar 2026
Alexander K., bundesweit bekannt als der „Maschsee-Mörder“, wurde am 11. Januar 2026 am Hauptbahnhof Düsseldorf durch die Bundespolizei festgenommen.
Gegen ihn besteht laut Staatsanwaltschaft dringender Tatverdacht wegen Geiselnahme, gefährlicher Körperverletzung und sexueller Nötigung. K. soll seine neue Lebensgefährtin schwer misshandelt haben.
Konkret wirft die Ermittlungsbehörde ihm vor, die Frau am 22. Dezember 2025 gewürgt und am 1. Januar 2026 in ihrer Wohnung festgesetzt zu haben. Ziel sei es gewesen, Zugriff auf ihr Mobiltelefon zu erhalten.
Als sie sich weigerte, das Gerät zu entsperren, soll er sie mit dem Tod bedroht, körperlich verletzt und mit dem Einsatz einer Kettensäge gedroht haben, um ihren Fingerabdruck zu erzwingen.
Die Aussage der Frau stützt laut Staatsanwaltschaft den dringenden Tatverdacht. K. befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.
Hintergrund: Der Mordfall von 2012
Der Fall weckt Erinnerungen an das grausame Tötungsdelikt von 2012: Damals hatte Alexander K. die 44-jährige Andrea B. in Hannover getötet. Ihre zerstückelte Leiche wurde in Plastiksäcken im Maschsee gefunden.
Die Ermittlungen ergaben, dass K. das Opfer mit einem Hammer erschlug, zerstückelte und teilweise im Wasser entsorgte. Das Landgericht Hannover stellte in seinem Urteil von 2013 fest, dass K. „aus reiner Mordlust“ handelte – es sei ihm allein um das Töten an sich gegangen.
Der damals 23-jährige Täter wurde zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Aufgrund einer diagnostizierten schweren Persönlichkeitsstörung galt er als vermindert schuldfähig und wurde in eine forensische Psychiatrie eingewiesen.
Keine Sicherungsverwahrung – Entlassung nach Gutachten
Eine Sicherungsverwahrung wurde damals nicht angeordnet, da die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Erst im Jahr 2021 ergab ein neues Gutachten, dass bei K. keine fortbestehende schwere psychische Störung mehr vorliege. Er wurde daraufhin aus der Psychiatrie in die Justizvollzugsanstalt Sehnde verlegt.
Dort verbüßte er seine Reststrafe regulär bis zum 30. Mai 2025 und wurde unter Führungsaufsicht entlassen. Die Aufsicht sollte ursprünglich fünf Jahre bis 2030 gelten und umfasste u. a. Meldepflichten, Therapiekontrollen und Auflagen.
Selbstdarstellung in sozialen Medien nach Freilassung
Bereits kurz nach seiner Freilassung sorgte Alexander K. für Irritation: Er trat in sozialen Medien öffentlich auf, prahlte mit seiner Tat, verkaufte T-Shirts und ein Buch, in dem er seine Geschichte schilderte.
Angehörige des Opfers zeigten sich entsetzt über sein Verhalten. Julian H., der Sohn des Mordopfers, hatte erst über soziale Netzwerke von K.s Freilassung erfahren.
Bundesweite Debatte über Gesetzeslücken
Mit den aktuellen Vorwürfen und der erneuten Inhaftierung des 34-jährigen Täters entbrennt erneut eine Debatte über die Wirksamkeit und die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung.
Fachleute und Politiker diskutieren, ob gesetzliche Regelungen verschärft werden müssen, um hochgefährliche Täter nach Verbüßung ihrer Strafe besser überwachen zu können.
Quelle der Polizeinachricht: Polizei Düsseldorf / Staatsanwaltschaft Düsseldorf