Der alleinreisende Mann wollte den Zollbereich durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen, als Zöllner ihn zur Kontrolle seines Koffers baten. Dort fanden sie 116 Einheiten eines oral einzunehmenden Potenzmittels in den Geschmacksrichtungen Ananas, Orange und Banane.
Die Zöllner leiteten gegen den Beschuldigten, der sich vor Ort nicht zum Sachverhalt äußern wollte, ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz ein. Die Potenzmittel sind sichergestellt und werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.