Die 27-jährige Reisende aus Witten, die nach eigener Aussage ihre Schwiegereltern in der Türkei besucht hatte, wollte den Zollbereich durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen, als Zöllner sie zur Röntgenkontrolle des Reisegepäcks baten. Auf den Röntgenbildern einer Handtasche waren die Goldarmreife gut zu erkennen.
Bei der genaueren Untersuchung der Handtasche fanden die Zöllner zunächst nur eine Dose mit Gebäck. Als sie dieses herausnahmen, fanden sie die darunter versteckten Goldarmreife. Die Beschuldigte wollte sich vor Ort zur Sache nicht weiter äußern.
Die Zöllner leiteten gegen die Beschuldigte ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung ein. Der Goldschmuck ist bis zum Abschluss des Verfahrens sichergestellt.