Einreisesperre und falsche Ausweise im Gepäck

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: Polizei )

Die Fahrt eines 55-Jährigen in die Schweiz brachte ihn am Ende in eine deutsche Justizvollzugsanstalt.

Der litauische Staatsangehörige wurde durch Kräfte der Eidgenössischen Zollverwaltung am Übergang Weil am Rhein-Autobahn kontrolliert, als er aus Deutschland kommend in die Schweiz einreisen wollte. Dabei konnte er sich mit seinem echten litauischen Reisepass ausweisen. Im Rahmen der Kontrolle wurde eine falsche litauische Identitätskarte und ein falscher litauischer Führerschein, jeweils mit dem Bild des Mannes aufgefunden.

Nach Erledigung der Formalitäten in der Schweiz wurde der 55-Jährige an die Bundespolizei übergeben. Diese stellten fest, dass gegen den Litauer zwei Ausschreibungen zur Festnahme bestehen. Durch die Justiz in Bielefeld wurde er zur Verbüssung einer Freiheitsstrafe von 1'734 Tagen aus ursprünglich 9 Jahren 6 Monaten gesucht. Er war 2006 wegen gemeinschaftlichem unerlaubtem bandenmässigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu dieser Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Im Mai 2010 wurde der heute 55-Jährige dann aus Deutschland abgeschoben und eine zehnjährige Einreisesperre gegen ihn erlassen. Wegen dieser Einreisesperre besteht die zweite Ausschreibung zur Festnahme gegen ihn.

Verfahren eingeleitet

Der Litauer wurde durch die Bundespolizei festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Zudem wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen und unerlaubter Einreise entgegen einer Wiedereinreisesperre gegen ihn eingeleitet. Die Falsifikate wurden sichergestellt und durch die Staatsanwaltschaft wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2'000 Euro erhoben.