Gegen den dringend Tatverdächtigen wurde im Jahr 2015 durch die Staatsanwaltschaft Rottweil ein Haftbefehl wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz erlassen. Der 34-Jährige setzte sich jedoch ins Ausland ab.
Nun erlangte das Kriminalkomissariat Freudenstadt Hinweise auf einen möglichen Aufenthaltsort des 34-Jährigen in Freudenstadt.
Mit einem im Vorfeld über die Staatsanwaltschaft Rottweil beim Amtsgericht Rottweil beantragten Durchsuchungsbeschluss gelang es den Polizeifahndern am Mittwochmorgen, den 34-Jährigen in einer Wohnung in Freudenstadt festzunehmen.
Dabei entdeckten die Einsatzkräfte bei ihm auch diverse Betäubungsmittel und stellten diese sicher.
Er wurde noch am Nachmittag einem Haftrichter vorgeführt, welcher den Haftbefehl in Vollzug setzte. Der 34-Jährige befindet sich nun in einer Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft.