Essen – Geschädigte klagen nach Sparkassen-Raub in Gelsenkirchen
Redaktion Polizeiticker Deutschland
Vor dem Landgericht Essen hat das erste Zivilverfahren zum Schließfachraub bei der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer begonnen. Eine Einigung zwischen Geschädigten und Sparkasse kam zum Prozessauftakt nicht zustande. Das Verfahren könnte richtungsweisend für hunderte weitere Betroffene werden.
Erster Verhandlungstag am Landgericht Essen
Vor dem Landgericht Essen hat am Mittwoch der erste Zivilprozess im Zusammenhang mit dem spektakulären Schließfachraub bei der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer begonnen.
Der Prozess stößt auf großes öffentliches Interesse und gilt als mögliches Musterverfahren für zahlreiche weitere Klagen geschädigter Schließfachkunden.
Vergleich zum Auftakt gescheitert
Zu Beginn der Verhandlung versuchte das Gericht im Rahmen einer Güteverhandlung eine Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Ein Vergleich kam jedoch nicht zustande.
Die Kläger verlangen Schadenersatz für Wertgegenstände und Bargeld, die nach ihren Angaben beim Einbruch Ende Dezember 2025 aus Schließfächern entwendet wurden.
Streit um Sicherheitsvorkehrungen
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob die Sparkasse ausreichende Sicherheitsmaßnahmen getroffen hatte.
Die Klägerseite wirft dem Geldinstitut vor, das Gebäude, den Tresorbereich sowie angrenzende Bereiche nicht ausreichend gesichert zu haben. Nach Auffassung der Geschädigten entsprachen die Sicherheitsvorkehrungen weder den branchenüblichen Standards noch dem aktuellen Stand der Technik.
Die Sparkasse weist die Vorwürfe zurück. Nach ihrer Auffassung waren die Schließfächer zum Zeitpunkt des Einbruchs nach dem anerkannten Stand der Technik gesichert.
Auch Höhe der Schäden umstritten
Darüber hinaus besteht Streit darüber, welche Gegenstände sich tatsächlich in den betroffenen Schließfächern befanden und ob diese beim Einbruch entwendet wurden.
Die Sparkasse bestreitet teilweise die Eigentumsverhältnisse sowie die angegebenen Schadenssummen. Hintergrund ist unter anderem, dass die Täter nach dem Einbruch einen Teil der Schließfachinhalte am Tatort zurückgelassen hatten.
In einem der Verfahren sieht die Kammer die Angaben einer 83-jährigen Klägerin über den Verlust von rund 391.000 Euro nach bisherigen Erkenntnissen als glaubhaft an. Die Frau konnte entsprechende Nachweise vorlegen.
Sachverständigengutachten wahrscheinlich
Nach dem Prozessauftakt deutete das Gericht an, zur Klärung der Sicherheitsfrage ein unabhängiges Sachverständigengutachten einzuholen. Dieses soll prüfen, ob die Sicherung der Filiale den geltenden Branchenstandards entsprach.
Wie das Verfahren fortgesetzt wird, will die zuständige 6. Zivilkammer voraussichtlich in etwa einem Monat bekanntgeben.
Verfahren mit großer Bedeutung
Der Klägervertreter vertritt nach eigenen Angaben rund 650 Geschädigte mit einer Gesamtschadenssumme von mehr als 51 Millionen Euro.
Bereits jetzt sind weitere Klagen beim Landgericht Essen anhängig. Sollte das Gericht der Sparkasse grobe Pflichtverletzungen vorwerfen, könnte dies weitreichende Folgen für zahlreiche weitere Verfahren haben.
Quelle der Polizeinachricht: Landgericht Essen