Filderstadt – Zwölf Jahre Haft im Fall der toten Frau im Koffer
Redaktion Polizeiticker Deutschland
Fast ein Jahr nach dem Fund einer Frauenleiche in einem Koffer hat das Landgericht Stuttgart einen 51-Jährigen wegen Totschlags zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Trotz des Schuldspruchs bleiben zentrale Fragen des Falls ungeklärt.
Landgericht verurteilt 51-Jährigen zu zwölf Jahren Haft
Im Fall der sogenannten Kofferleiche von Filderstadt hat das Landgericht Stuttgart einen 51-jährigen Mann wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Das Urteil wurde am Donnerstag (23. Juli 2026) verkündet und ist noch nicht rechtskräftig.
Nach Überzeugung der Strafkammer tötete der Mann seine 39-jährige Bekannte Gülşah, wickelte ihren Leichnam anschließend in Müllsäcke, legte ihn in einen Koffer und entsorgte diesen unter einer Fußgängerbrücke in Filderstadt-Bonlanden.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren beantragt. Das Gericht sah den Tatvorwurf des Totschlags als erwiesen an, verurteilte den Angeklagten jedoch nicht wegen Mordes.
Opfer verschwand im Juli 2025
Gülşah war zuletzt am 21. Juli 2025 in Stuttgart gesehen worden und galt seitdem als vermisst. Nach den Ermittlungen kannten sich die 39-Jährige und der Angeklagte aus dem Stuttgarter Drogenmilieu.
Nach Auffassung des Gerichts wurde die Frau zwischen Ende Juli und Anfang August 2025 in der Wohnung des Angeklagten getötet. Wie genau sie starb, konnte allerdings auch im Prozess nicht geklärt werden.
Koffer mit Leiche unter Brücke entdeckt
Wochen später, am 28. August 2025, machten Mitarbeiter eines Bauhofs unter einer Fußgängerbrücke in Filderstadt-Bonlanden eine grausame Entdeckung: In einem Bachlauf fanden sie einen Koffer mit der bereits stark verwesten Leiche der Vermissten.
Anwohner hatten zuvor bereits über starken Verwesungsgeruch berichtet.
Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft zog der Angeklagte den Koffer nach der Tat rund 210 Meter von seiner Wohnung bis zum späteren Fundort.
Sonderkommission "Trolley" übernahm die Ermittlungen
Der außergewöhnliche Leichenfund löste umfangreiche Ermittlungen aus. Wegen des Zustands des Leichnams gestaltete sich die Identifizierung zunächst schwierig.
Die Polizei richtete die Sonderkommission „Trolley“ ein und suchte unter anderem mit Flyern im Drogen- und Obdachlosenmilieu nach Zeugen. Auch die Fernsehsendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“ griff den Fall auf und berichtete über die Ermittlungen.
Erst ein entscheidender Zeugenhinweis brachte die Ermittler auf die Spur des späteren Angeklagten. Der 51-Jährige wurde festgenommen und kam in Untersuchungshaft.
Angeklagter bestritt die Tat
Seit Juni 2026 musste sich der Mann vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, Gülşah getötet und ihre Leiche anschließend in einem Koffer beseitigt zu haben.
Der Angeklagte schwieg zunächst zu den Vorwürfen und bestritt die Tat später bis zuletzt.
Viele Fragen bleiben trotz des Urteils offen
Trotz des Schuldspruchs konnten im Prozess wesentliche Fragen nicht abschließend geklärt werden. So blieb offen, woran Gülşah genau starb. Auch das Tatmotiv ließ sich nicht zweifelsfrei feststellen.
Dennoch sah das Gericht die Beweislage als ausreichend an, um den 51-Jährigen wegen Totschlags schuldig zu sprechen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung können noch Rechtsmittel eingelegt werden.