Schleswig-Holstein

Flensburg – Illegaler Welpenverkauf

Illegaler Welpenverkauf aus Fahrzeug unterbunden bei Flensburg
Illegaler Welpenverkauf aus Fahrzeug unterbunden bei Flensburg (Bildquelle: Polizeidirektion Flensburg)

Aufmerksame Bürger meldeten am frühen Donnerstagmorgen (21.01.21), um 01.31 Uhr, in der Harrisleer Straße auffällige Beobachtungen: Offensichtlich wurden aus einem polnischen Fahrzeug heraus Welpen verkauft.

Als Beamte des 1. Polizeirevieres Flensburg vor Ort ankamen, hatte gerade ein Paar aus Dänemark einen Welpen ins eigene Auto verbracht. Bei der Kontrolle des polnischen Fahrzeugs stellten die Beamten in dem Opel Zafira, bei dem die Rückbank ausgebaut war, diverse Boxen fest, in denen sich acht junge Hunde und eine Katze befanden. Einige Hundeboxen waren bereits leer. Teilweise hatten die Welpen so wenig Platz, dass sie übereinanderstehen mussten. Sowohl die Hundeboxen, als auch die Katzenbox waren durch Kot und Urin stark verunreinigt, so natürlich auch die Tiere selbst.

Ansonsten wirkten die Welpen zutraulich, wobei einige einen sedierten Eindruck machten. Ein Mopswelpe hatte stark vereiterte Augen. Die Tiere erhielten vor Ort Wasser. Offensichtlich waren diese sehr durstig und tranken gierig. Gemeinsam mit Beamten des Zolls und der Bundespolizei wurde der Sachverhalt weiterbearbeitet. Der 34-jährige Fahrer des Opel konnte weder ordnungsgemäße Eigentumsnachweise für die Tiere noch Impfausweise oder weitere erforderliche Dokumente vorweisen. Eine Gewerbekarte konnte ebenfalls nicht vorgelegt werden.

Das Tierheim Flensburg wurde hinzugezogen und die Tiere (auch der bereits ins dänische Fahrzeug verbrachte Welpe) wurden beschlagnahmt und ins Tierheim verbracht. Dort werden sie einem Tierarzt vorgestellt. Außerdem wird das Veterinäramt hinzugezogen. Die Herkunft und der Gesundheitszustand der Tiere muss geprüft werden. Alle Tiere werden im Tierheim vorerst in Quarantäne untergebracht.

Bei Feststellung von Transportfahrzeugen, in denen Hundewelpen transportiert werden und diese augenscheinlich verkauft werden, sollte in jedem Falle die Polizei informiert werden, da nur dann sichergestellt werden kann, dass gültige Transportvorschriften sowie tierschutzrechtliche Vorgaben eingehalten und auch illegale Einfuhr und Handel mit Hundewelpen unterbunden werden!