Laut Warenbeschreibung enthielt die Sendung 16 Bürostühle, die sich zerlegt in einzelnen Paketen befanden. Das Röntgenbild zeigte jeweils im Bereich der Rückenlehnen Unregelmäßigkeiten. Daraufhin wurden die Bürostühle einer näheren Kontrolle unterzogen.
In den Lehnen befanden sich je zwei, in schwarzer Folie befindliche Päckchen. Mittels Spezialtechnik wurde deren Inhalt untersucht und festgestellt, dass es sich bei der kristallinen Substanz um Ketamin handelt. Insgesamt stellten die Zöllner 32 Kilogramm Ketamin sicher.
Zusatzinformation: Ketamin wird als verschreibungspflichtiges Arzneimittel sowohl in der Human- als auch der Veterinärmedizin eingesetzt, vor allem in der Anästhesie und zur Schmerzbehandlung. Somit fällt das Mittel selbst als auch der illegale Handel unter die strengen Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes. Dieses besagt zudem, dass Arzneimittel entsprechend erkennbar und gekennzeichnet sein müssen.
Allerdings wird Ketamin wegen seiner halluzinogenen Nebenwirkungen immer öfter als Rauschdroge missbraucht, meist in Form eines weißen, kristallinen Pulvers. Wie bei allen Rauschmitteln sind damit sowohl akute als auch längerfristige Risiken verbunden.