Gegen 11:30 Uhr wurde die Bundespolizei von der Deutschen Flugsicherung mit dem Hinweis alarmiert, dass eine Flugzeug auf dem Weg vom Gate auf dem Vorfeld zur Startbahn wegen sogenannten "unruly Passenger" auf eine Vorfeldposition steht und von ihrem Starvorhaben zunächst absieht.
Nach Ankunft der Einsatzkräfte bei dem Flugzeug vom Typ A 340 mit über 200 Passagieren an Bord konnten vier Passagiere festgestellt werden, die nach Angaben der Flugbegleiter trotz Verbots und Aufforderung ihr Mobiltelefon für Messengernachrichten auf dem Weg zum Start nutzten. Zudem hätten andere Passagiere die Sprachnachrichten abfotografiert und mit einen Internetübersetzer vom Indischen ins Französische interpretiert. Dabei erfolgte nach bisherigen Erkenntnissen der Bundespolizei ein fatales Missverständnis, welches die Mehrzahl der an Bord befindlichen Passagiere und die Crew sehr verunsicherte.
Es bestand der vermeintliche Verdacht, dass es sich um mögliche Selbstmordabsichten handeln könnte, da der Wortlaut der Textnachrichten in Richtung Todeswunsch der vier vermutlich geschleusten Inder handelte. Zudem hatten die Passagiere auch nur kleines Handgepäck dabei, haben kein Großgepäck aufgegeben und saßen verteilt im Flugzeug.
Das betreffenden Flugzeug wurde mit Hilfe von Sprengstoffspürhunde durchsucht, die vier indischen Passagiere vorläufig festgenommen, wobei einer von Ihnen dabei Widerstand leistete. Es konnte jedoch bei der Durchsuchung des Flugzeuges keine Besonderheiten festgestellt werden. Eine tatsächliche Gefährdung für diesen Flug konnte die Bundespolizei nach Bewertung der Gesamtsituation ausschliessen.
Bei der anschließenden Vernehmung der vier männlichen Personen im Alter von 18 bis 27 Jahre stellte sich heraus, dass es sich wohl um einen Schleusung aus Indien über Mexiko mit dem Ziel USA handelte. Es wurden bei der durchgeführten Durchsuchung gefälschte, portugiesische Aufenthaltstitel gefunden und einer der geschleusten machte ein entsprechendes Geständnis.
Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gegen einen der Personen ein und gegen alle ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, wegen des Verstoß gegen das Luftsicherheitsgesetzes. Zudem müssen sich alle Beschuldigten wegen Urkundenfälschung strafrechtlich verantworten.
Der Flug wurde am gestrigen Tag nicht mehr durchgeführt. Die Männer werden nach Abschluss der Ermittlungen und der strafrechtlichen Maßnahmen nach Delhi /Indien zurückgewiesen.
Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main