Am Frankfurter Flughafen haben Zoll- und Bundespolizeikräfte am Freitag, 12.12.2025, mehr als 11.000 nicht angemeldete Rohdiamanten sichergestellt. Ein aus Angola eingereister Mann hatte die Edelsteine im Handgepäck versteckt. Gegen den 53-Jährigen wurde Untersuchungshaft angeordnet.
Am 12.12.2025 stießen Zöllnerinnen und
Zöllner am Frankfurter Flughafen bei einer zollrechtlichen Kontrolle eines Reisenden auf insgesamt 11.276 Diamanten, die dieser in seinem Gepäck mit sich führte.
Die Edelsteine waren zuvor im Rahmen der Luftsicherheitskontrolle aufgefallen. Die Bundespolizei nahm diese daraufhin in Verwahrung und informierte den
Zoll über den Fund.
Ein Zertifikat konnte der Mann nicht vorlegen. (Bildquelle: Zollfahndungsamt Frankfurt am Main)
Der aus Angola reisende Mann hatte die Rohdiamanten im doppelten Boden seines Handgepäckkoffers in zwei Tüten versteckt, ohne diese vorschriftsgemäß gegenüber dem Zoll bei der Einreise anzumelden.
Zudem konnte er das zwingend erforderliche Begleitzertifikat für Diamanten, das sogenannte Kimberley-Zertifikat, nicht vorweisen. Dieses Zertifikat bestätigt, dass es sich bei den eingeführten Edelsteinen nicht um sogenannte Blutdiamanten handelt.
Hier waren die Diamanten versteckt. (Bildquelle: Zollfahndungsamt Frankfurt am Main)
Die hinzugezogenen Fahnderinnen und Fahnder des Zollfahndungsamts
Frankfurt am Main übernahmen die Ermittlungen im Auftrag der
Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und nahmen den 53-jährigen Mann fest. Die Einsatzkräfte stellten die Rohdiamanten sicher und zählten diese händisch.
Der Beschuldigte wurde am selben Tag dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Frankfurt am Main vorgeführt. Dieser ordnete auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Untersuchungshaft an.
Der Zoll zählte alle Diamanten. (Bildquelle: Zollfahndungsamt Frankfurt am Main)
Der Mann muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsrecht verantworten. Zudem wird ihm die Hinterziehung von Einfuhrabgaben für die geschmuggelten Rohdiamanten vorgeworfen.
Die Höhe des entstandenen Steuerschadens kann erst nach einer gutachterlichen Bewertung der Edelsteine abschließend beziffert werden.
Die Ermittlungen dauern an.
Quelle der Polizeinachricht: Zollfahndungsamt Frankfurt am Main