Frankfurt am Main – Zoll entdeckt lebende Schlangen aus Thailand
Redaktion Polizeiticker Deutschland
Zollbeamte am Frankfurter Flughafen haben bei der Kontrolle eines Reisenden drei lebende Schlangen in dessen Gepäck entdeckt. Der 20-Jährige war aus Thailand über Dubai nach Deutschland eingereist. Gegen ihn wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Am 03.06.2026 kontrollierte der Zoll am Frankfurter Flughafen das Gepäck von Reisenden eines Fluges aus Dubai / Vereinigte Arabische Emirate.
Bei einem 20-Jährigen Reisenden, welcher aus Thailand via Dubai zurück nach Deutschland reiste, stellten die Beamtinnen und Beamten Schlangen im Reisekoffer fest.
Der Mann gab zunächst auf Befragen an, während der Reise keine Waren im Wert von über 430 EUR eingekauft zu haben. Zunächst sollte das Gepäck des Reisenden einer Röntgenkontrolle unterzogen werden, woraufhin er aber gegenüber den Bediensteten erklärte, dass sich lebende Schlangen im Koffer befänden.
Der Mann wurde gebeten, den Koffer selbst zu öffnen. Es kamen sodann drei weiße Stoffbeutel zum Vorschein, die jeweils eine Schlange enthielten.
"Lt. Dokumenten, welche der Reisende dabei hatte, handelte es sich um drei Regenbogenbaum-Schlangen. Sie sollten ein Überraschungsgeschenk für seine in Deutschland wohnende Mutter sein", so Isabell Gillmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.
Der Reisende behauptete zunächst, keine Quittung zu haben, legte dann aber im weiteren Verlauf der Kontrolle eine Rechnung in Höhe von 2.400 USD vor. Für die Schlangen entstanden Einfuhrabgaben in Höhe von 393,10 EUR. Infolge wurde ein Steuerstrafverfahren gegen den Mann eingeleitet und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400 Euro erhoben.
Da weder artenschutzrechtliche- noch veterinärrechtliche Bedenken bestanden, wurden die Tiere nach Entrichtung der Einfuhrabgaben und der Sicherheitsleistung dem Reisenden überlassen.
Zusatzinformation
Bei Flug- und Seereisen aus Nicht-EU-Ländern dürfen Reisende ab 15 Jahren Waren im Wert von bis zu 430 Euro abgabenfrei einführen. Waren, die die Reisefreimengen überschreiten oder Verboten und Beschränkungen unterliegen, müssen durch Reisende im roten Ausgang beim Zoll angemeldet werden.