Bundespolizisten nahmen den polizeibekannten Mann, gegen den gleich drei Haftbefehle bestanden, unmittelbar am Flugzeug fest. Im März 2015 verurteilte ihn ein hessisches Gericht unter anderem wegen Beihilfe zum unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten. Ein Jahr später wurde er von einem bayrischen Gericht wegen Diebstahls zu sechs Monaten Haft verurteilt, wovon er nun noch 62 Tage Restfreiheitsstrafe zu verbüßen hat. Zusätzliche 72 Tage Ersatzfreiheitsstrafe resultieren schließlich aus dem Urteil eines weiteren bayrischen Gerichts.
Dieses hatte den Mann im Januar 2020 wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen á 25 Euro verurteilt. Die zwischenzeitlich ergangenen Haftbefehle bestanden allesamt erst seit März 2021. Die Bundespolizei lieferte den Mann in die Justizvollzugsanstalt Preungesheim ein.