Der 41-jährige deutsche Staatsangehörige wurde gestern, von der sogenannten Gemeinsamen operativen Dienstgruppe (GoD) mit deutschen Bundespolizisten und Mitarbeitern der Eidgenössische Zollverwaltung, im Fernzug bei Freiburg im Breisgau kontrolliert.
Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann gleich drei offene Haftbefehle zu vollstrecken waren.
In allen drei Fällen wurde der 41-Jährige von deutschen Gerichten, wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, zu insgesamt 4845 Euro Geldstrafe verurteilt.
Da der Gesuchte nicht mehr in Deutschland wohnhaft war und die verhängten Geldstrafen nie bezahlte, wurden gegen ihn die Haftbefehle erlassen.
Da er die geforderte Summe nicht bezahlen konnte, wurde er durch die Bundespolizisten noch im Zug festgenommen.
Da bei der Durchsuchung des Mannes noch Betäubungsmittel aufgefunden wurde, muss er sich wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Danach wurde er zur Verbüßung der 163-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.